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Re: Heiraten in Tunesien - Hilfe!
[Re: dreamfighter]
#191653
18/01/2007 19:40
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Joined: Jun 2005
Beiträge: 786 NRW
Avalona
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NRW
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Re: Heiraten in Tunesien - Hilfe!
[Re: bandy]
#191671
24/01/2007 06:07
24/01/2007 06:07
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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...gütertrennung wie auch in deutschland üblich alles was vorher angeschafft gehört dem einen und alles in der ehe muss geteilt werden...
Das ist genau das Gegenteil, nämlich die Gütergemeinschaft <g>. Bei der Gütertrennung bleiben hingegen alle Werte, die während der Ehe geschaffen wurden, bei dem, der sie geschaffen hat.
Werte, die vor der Ehe erworben wurden bzw. durch ein Erbe zufallen, bleiben bei jedem Vertragtyp getrennt.
Standardmäßig gilt in Tunesien die Gütertrennung, und in Deutschland die Güterteilung (deshalb ist es für die im allgemeinen weniger oder gar nicht verdienende Frau in Tunesien wichtig, einen Vertrag abzuschließen, und ein hohes Brautgeld zu erhalten, weil sie sonst nach einer Scheidung ohne irgendetwas dastehen würde).
In Deutschand hingegen lohnt sich ein Ehevertrag nur dann, wenn einer der Partner z.B. eine Firma oder großes Vermögen hat und den Gewinn, den er aus der Firma bzw. aus dem Vermögen macht (nicht die Firma oder das Vermögen selbst), nach einer Scheidung nicht teilen müssen will oder wenn absehbar ist, daß während der Ehe einem Partner große Werte zufließen werden (z.B. durch einen Fußballvertrag, Tantiemen aus einem Film, etc., weil diese "Verdienste" dann innerhalb der Ehezeit liegen und im Standardverfahren "Gütergemeinschaft" geteilt werden müßten).
Ohne jeden Vertrag ist also bei einer Hochzeit in Tunesien und späteren Scheidung der besser verdienende Teil bessergestellt und in Deutschland der schlechter verdienende Teil, Veträge sichern also entsprechend dort den schlechter und in Deutschland den besser verdienenden Teil ab.
Unberührt von diesen Überlegungen sind natürlich weitere Regelungen, die man in einem Ehevertrag trifft, wie das Sorgerecht für Kinder, Unterhaltsleistungen, etc. - doch in diesen Fällen kommt es immer adaruf an, ob Gerichte die Regelungen später auch anerkennen, so kann z.B. in Deutschland die Unterhaltspflicht nicht per se ausgeschlossen werden (z.B. wegen Sittenwidrigkeit) und Sorgerechtsvereinbarungen werden nicht in beliebiger Form von jedem Lande anerkannt.
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