|
|
 |
 |
 |
 |
Re: Tiere mitnehmen
[Re: PortKantaoui]
#190971
13/01/2007 11:33
13/01/2007 11:33
|
Joined: Jul 2005
Beiträge: 5,698
LOE151215
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Jul 2005
Beiträge: 5,698
|
Hallo zusammen
Die Tiere müssen auch einen Chip besitzen. Die Einfuhr von kupierten Hunden ist verboten - aber da du ihn ja schon mit raus nimmst (falls deiner kupiert sein sollte), sollte das keine Probleme geben. Hier in der Schweiz kann man sich dazu beim kantonalen Veterinäramt erkundigen.
Ich würde es allerdings besser finden, wenn man Zuhause einen guten Betreuer für das Tier hat. Das Fliegen ist wahrscheinlich nicht angenehm (wenn der Hund über 6kg ist, muss er in den Frachtraum), im Sommer ist das Wetter viel zu heiss, der Hund könnte sich an anderen, einheimischen Hunden Krankheiten holen und zum Schluss sind Hunde in Hotels und auch sonst nicht sehr gerne gesehen (es sei denn, es ist ein Rottweiler ;-) Zum Beispiel nimmt auch nicht jedes Taxi Hunde mit.
Habe allerdings im letzten Urlaub auch eine Frau mit ihrem kleinen Hündchen im Hotel angetroffen. Der Hund reise auch sonst viel und hätte alles gut geklappt. Ich würde es nicht strikt ablehnen, meinen Hund auch mal mitzunehmen, aber man sollte es sich gut überlegen. Frühzeitig im Hotel oder beim Vermieter von Privatwohnungen und bei der Fluggesellschaft nachfragen!
Liebe Grüsse Pina
Ps: Wäre nett, wenn du berichten würdest wie du dich entschieden hast. Und vielleicht melden sich noch andere, welche ihre Wuffis schonmal mitgenommen haben.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Tiere mitnehmen
[Re: LOE151215]
#190972
24/01/2007 18:42
24/01/2007 18:42
|
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258 Schweiz
jambo
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258
Schweiz
|
ich habe da grosse erfahrung undkann dir nur sagen, es ist sehr kompliziert und wenn es möglich ist, lasse deinen hund lieber in deutschland. er wird dir dankbar sein.....ich nehme meinen zwar meistens auch mit, aber er sit dort geboren, kennt das haus, unsere andere hunde und freut sich darüber......aber ansonsten, ist es nicht zu empfehlen. weil ich schon oft war, hat meine hündin alle papiere, die imfpungen immer aktuell, chip, analysen. wir in der schweiz brauchen aber zusätzlich eine rückeinreisebewilligung, die mind.einen monat vor abreise eingereicht werden muss......also, alles nicht so einfach....
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Tiere mitnehmen
[Re: mino80]
#190974
27/01/2007 17:51
27/01/2007 17:51
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Hier auf der Seite vom Zoll findest du viele wichtige Infos: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_haustiere/index.html Neben den allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften sind bei der (Wieder-) Einfuhr von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich des Veterinärrechtes zu beachten. Darin sind aber auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. für private Haustiere. Die Bedingungen für die erleichterte (Wieder-) Einfuhr von bis zu fünf Hunden, Katzen oder Frettchen im privaten Reiseverkehr oder bei einem privaten Wohnsitzwechsel sind Folgende: Die Tiere müssen ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft, mit einem Mikrochip oder- übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis - begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden. In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze den zuständigen Veterinär einschalten, der dann über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen entscheidet. Bitte beachten Sie, dass andere Länder zwar ähnliche Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer Auslandsreise im Reiseland nach den dort gültigen Bedingungen erkundigen sollten. Claudia
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|