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Heirat im Reg.Bez. Düsseldorf (DE) #190129
22/12/2006 11:26
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Ich sprach heute mit einem Standesbeamten in Mülheim (RezBez. Düsseldorf, NW, Deutschland). Für die benachbarten Städte und Regierungsbezirke dürfte dieselbe, oder zumindest eine ähnliche, Regelung gelten:


Für die Eheschließung sind hier derzeit vom tunesischen Partner, der noch nicht verheiratet war und keine Kinder hat (also sozusagen der Normalfall), die folgenden Unterlagen erforderlich:

1) Reisepass im Original
und
2) Aufenthaltsbescheinigung der Polizeibehörde im Original (keine Meldebescheinigung, sondern die Bescheinigung, daß derjenige sich dort auch tatsächlich aufhält)
3) Geburtsurkunde MIT Personenstandangabe (ledig) UND Elternangabe im Original, nicht älter als 6 Monate

Nur die Urkunde (3) muß durch die Deutsche Botschaft in Tunis legalisiert sein, für (2) ist es nicht erforderlich, beglaubigte Kopien werden vom Standesamt angefertigt.

Die Urkunden (2) und (3) müssen dann übersetzt werden, und zwar von einem Übersetzer, der für den Bereich des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zugelassen ist (was im Normalfall dann nur auf dort niedergelassene Übersetzer zutrifft)

Sind alle Unterlagen beeinander, müssen die zukünftigen Ehepartner persönlich bei Standesamt die Eheschließung beantragen, zusätzlich muß der tunesische Teil dort persönlich die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Das letztere wird dann vom Standesamt zum Oberlandesgericht weitergeleitet, von wo innerhalb von ca. 4-6 Wochen die Befreiung ausgesprochen wird. Danach kann dann kurzfristig mit dem Standesbeamten der Termin für die Eheschließung vereinbart werden.
Falls in dieser Zeit ein FZF-Visum zum Zwecke der Heirat abläuft, kann es von der zuständigen Ausländerbehörde mit Beteiligung des Standesbeamten bis zum Tage der beabsichtigten Heirat auf maximal 6 Monate verlängert werden. Die Heirat muß allerdings innerhalb von 6 Monaten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes stattfinden.

Danach dann geht es ohne Standesamt weiter und diese Information ist deutschlandweit gültig:

Nach der Hochzeit muß der tunesische Teil dann die Hochzeit beim tunesischen Konsulat anzeigen und die Ehe in Tunesien von einem Notar für Familienangelegenheiten legalisieren lassen, danach ist die Ehe auch in Tunesien uneingeschränkt gültig.

***

Wie ich hörte, seien Ehen mit tunesischen Staatsbürgern noch relativ einfache Fälle, schwieriger wäre es, eine Frau aus Gegenden von Marokko oder bestimmten anderen Ländern zu heiraten, da diese u.U. zeitlebens die Einwilligung der Eltern benötigt - oder aus Gegenden z.B. in Schwarzafrika, da dort wohl allein die Beschaffung von Dokumenten sehr schwierig sein muß.

Re: Heirat im Reg.Bez. Düsseldorf (DE) [Re: Frogger] #190130
22/12/2006 18:47
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Die Urkunden (2) und (3) müssen dann übersetzt werden, und zwar von einem Übersetzer, der für den Bereich des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zugelassen ist (was im Normalfall dann nur auf dort niedergelassene Übersetzer zutrifft)




Was die Unterlagen betrifft ist richtig was der Beamte erwähnt. Aber was die Ligalisation betrifft ist total FALSCH.
Er soll sich besser über die §13 Konsular Gesetz informieren befor er sowas sagt. Die Unterlagen auf Deutsch übersetzt und dann vom Konsulat übersetzt und wenn das geschehen ist(stempel vom Konsulat und 20 € ca 33 Dinar)dann sind diese Unterlagen auch zum gebrauch in Deutschland.
Oben ist ein Anlage zum Runterladen.

Attached Files

Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Heirat im Reg.Bez. Düsseldorf (DE) [Re: Raschidi] #190131
23/12/2006 13:21
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Das widerspricht doch nicht dem, was ich schrieb (Legalisation der Geburtsurkunde durch die Botschaft bzw. eine konsularische Vertretung). Was die Aufenthaltsbescheinigung angeht, so entscheidet letztlich die Behörde, die diese Bescheinigung verwendet, ob sie eine legalisierte Urkunde benötigt oder nicht - und in diesem Falle wird sie eben nicht benötigt.

Re: Heirat im Reg.Bez. Düsseldorf (DE) [Re: Frogger] #190132
23/12/2006 15:47
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Die Urkunden (2) und (3) müssen dann übersetzt werden, und zwar von einem Übersetzer, der für den Bereich des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zugelassen ist (was im Normalfall dann nur auf dort niedergelassene Übersetzer zutrifft)




Ich habe geschrieben dass der Beamte falsche Aussage gemacht hat. Dich möchte ich nicht wiederspreche aber dein bekannter Beamte schon.

1/ Beim Landgericht Beeidigt Übersetzer meint er damit "vielleicht". In jede Vw.Vorschrift lediglich so geschrieben "in der Regel von
einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten
Dolmetscher oder Übersetzer angefertigt sein müssen.
Nicht öffentlich bestellte und allgemein beeidigte
Dolmetscher oder Übersetzer sollen nur ausnahmsweise
herangezogen werden, wenn öffentlich
bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher oder
Übersetzer nicht zur Verfügung stehen. In diesem
Fall ist die Sachkunde des Übersetzers glaubhaft zu
machen. In Zweifelsfällen kann die Behörde auf
Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen.

2/ Die Aussage vom Beamte " im normal Fall ,hier ansessige Übersetzer" ist ABSORD.

3/ Beeidigte Übersetzer können auch in Düss. beeidigt werden und danach z.B. nach Köln ziehen und sie brauchen auch nicht nochmal Beeidigung vorm Gericht.

Annadi kann das bezeugen er ist Beeidigt übersetzer.


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Re: Heirat im Reg.Bez. Düsseldorf (DE) [Re: Raschidi] #190133
23/12/2006 18:16
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Aha, nun verstehe ich Deinen Einwand - der Kommentar in Klammern stammte mir, denn nicht jeder Übersetzer wird ausgerechnet beim Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen sein, sondern vorwiegend diejenigen, die im Gerichtsbezirk wohnen - daß andere Übersetzer ebenfalls eine Zulassung erhalten können, steht dem ja nicht entgegen. :-)

Die Kernaussage lautet, daß nur Übersetzer, die für das Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen sind, für die Übersetzung der Geburtsurkunde akzeptiert werden - womöglich liegt das ja einfach daran, daß es das Oberlandesgericht ist, welches einen Dispens für die Erfordernis zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilt?