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Hilfe
#189257
17/12/2006 13:39
17/12/2006 13:39
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Joined: Dec 2005
Beiträge: 351 Berlin
ameiseN
OP
Mitglied
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OP
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Joined: Dec 2005
Beiträge: 351
Berlin
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also ich lese mich schon seit tagen durch dieses forum, und habe auch wirklich alles relevanten beiträge gelesen die es gibt, aber ich bin so verwirrt das ich einen neuen beitrag eröffnen muss. im januar möchte ich wie soll es anderes sein meinen freund in tunesien heiraten. beim standesamt in tunesien sollen wir seine sowie meine geburtsurkunde, das efz, ein pass sowie das ärztliche attest vorlegen. nur ist mir eins nicht unklar und ich will auch nicht wieder ohne heirat abfliegen weil wir etwas vergessen haben.. ich wohne derzeit in berlin komme ursprünglich wo anders her. muss ich die geburtsurkunde und das efz noch hier in dtl. beglaubigen lassen bevor wir zur botschaft in tunis fahren? und wenn wo? sicherhaltshalber lasse ich noch eine meldebescheinigung mir ausstellen und wollte auch die aufenthaltsbescheinigung machen lassen. meldebescheinigung beim bürgeramt ist klar, aber wo bekomm ich hier die aufenthalsbescheinigung her? und muss ich diese beide dokumente auch noch hier beglaubigen lassen? bitte helft mir, ich bin echt schon fertig wegen den grübeln darüber, und meine standesbeamtin hier konnte mir keine auskunft darüber geben, obwohl sie sehr nett ist, und auch viel mir sagen konnte, aber diese sachen wusste sie halt nicht.
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Re: Hilfe
[Re: ameiseN]
#189261
17/12/2006 14:53
17/12/2006 14:53
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Joined: Jul 2005
Beiträge: 2,458 AdW
Hayati
Mitglied
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Mitglied
Joined: Jul 2005
Beiträge: 2,458
AdW
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Hallo.. zu meiner Zeit, ich habe 2005 geheiratet in TN, habe ich mir die Geburtsurkunde als internationale Geburtsurkunde ausstellen lassen, da musst nix übersetzt werden, weil da schon alles Französisch war und das Amtssiegel der Standesbeamtin reichte auch. Frag doch einfach in Berlin bei mehreren Standesämtern nach. Aber verbindlich sind die Auskünfte des Standesamtes in TN, auf dem ihr heiraten wollt. Da gibt es auch grosse Unterschiede. Das Ehefähigkeitszeugnis musst du in dem für dich zuständigen Standesamt beantragen, dazu alle deine Papiere mitnehmen. Dann stellen die das aus und ihr müsst damit dann zur Deutschen Botschaft in Tunis um das beglaubigen zu lassen. Vormittag abgeben, dann konnten wir es am Nachmittag abholen. Damit und allen anderen Papieren dann zum Standesamt in TN. Denke daran, deine Geburtsurkunde möglichst kurz vor Abflug ausstellen zu lassen, denn die darf nicht älter sein als 2-3 Wochen. Bitte Profis, meldet euch um hier für Licht im Dunkel zu sorgen. Wir hatten damals riesiges Glück mit allem. Das 1. Standesamt hat uns direkt nach Hause geschickt wegen der Geburtsurkunde, die nun doch schon paar Tage älter war, aber das 2. hat das beglaubigte EFZ der Botschaft, das wir 3 Tage vorher bekommen hatten, als ausreichend angesehen und uns verheiratet. Ich hoffe, du findest alle Antworten die du brauchst. LG
Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.
Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.
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Re: Hilfe
[Re: ameiseN]
#189267
17/12/2006 21:32
17/12/2006 21:32
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Joined: Jun 2006
Beiträge: 238 Deutschland
Yasemine06
Member
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Member
Joined: Jun 2006
Beiträge: 238
Deutschland
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Hallo ameise, ich bin jetzt selbst als ich die Beiträge las durcheinander gekommen und hab deshalb noch mal in meinen Unterlagen nachgeschaut: also, wenn du das Ehefähigkeitszeugnis schon hast, ist es kein Problem mehr. Nein, du musst damit nun gar nichts mehr machen, sondern ihr geht damit und den anderen benötigten Papier auf die deutsche Botschaft. Dort gebt ihr es morgens ab (8-10 Uhr) und bekommt es ab 14 Uhr mit einem Vermerk der deutschen Botschaft wieder, der die Echtheit beurkundet. Du siehst dies auch auf dem Merkblatt für die Eheschließung in Tunesien der deutschen Botschaft, da steht genau dabei, welche der Dokumente in Deutschland übersetzt und begleubigt werden müssen. Du brauchst noch: -Reisepass (orignial), - bei Bedarf Scheidungsurkunde vorangegangener Ehen,(mit Übersetzung) - internationale neue Geburtsurkunde, - Meldebescheinigung (mit Übersetzung) - Attest von tun. Arzt, ALso kurz und gut: Ehefähigkeitszeugnis muss nicht übersetzt werden!
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