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Verpflichtungserklärung für Studenten #189054
12/12/2006 21:28
12/12/2006 21:28
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LOE060901 Offline OP
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Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe sehr jemand kann meine Frage beantworten.
Der Schwager meines Mannes, hat einen Neffen, der gerne in Deutschland studieren möchte. Anscheinend hat die Familie des Neffen genug finazielle Mittel, um ihm das Studium in D. zu ermöglichen. Er braucht jedoch jemanden in Deutschland der sich Verpflichtet für ihn aufzukommen.
Weiß jemand in wieweit man zu belangen ist wenn man sich verpflichtet hat und dann die Familie des Neffen doch nicht für ihn aufkommt ???
Oder : Wie bzw. Wo gibt man diese Erklärung ab ? Es ist sicher nicht die gleiche Verpflichtungserklärung wie wenn ich jemanden zum Besuch in Deutschland einlade.(?)
Würde mich freuen wenn jemand da was zu weiß...

danke
Liebe Grüße
Habibti1001

Re: Verpflichtungserklärung für Studente [Re: LOE060901] #189055
12/12/2006 23:46
12/12/2006 23:46
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Frogger Offline
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Frogger  Offline
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...Weiß jemand in wieweit man zu belangen ist wenn man sich verpflichtet hat und dann die Familie des Neffen doch nicht für ihn aufkommt?...

Wer sich verpflichtet, der haftet mit seinem ganzen Vermögen für Kosten, die staatlichen Stellen entstehen (Sozialhilfe, Krankenfürsorge, Abschiebeprozedur), das können schnell sehr hohe Summen werden.

...Es ist sicher nicht die gleiche Verpflichtungserklärung ...

Doch, und auch der Zweck ist derselbe.

Re: Verpflichtungserklärung für Studenten [Re: LOE060901] #189056
13/12/2006 12:12
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Raschidi Offline
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Die Verpflichtung wird nach §63 Auffenthaltsgesetz bei der ausländer Behörde beantragt und Unterschrieben.

Hier ist der Inhalt zum lesen: Oben zum Downloaden

Attached Files

Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Verpflichtungserklärung für Studenten [Re: Raschidi] #189057
13/12/2006 21:39
13/12/2006 21:39
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LOE060901 Offline OP
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Danke, das war sehr Aufschlussreich !!!

Re: Verpflichtungserklärung für Studenten [Re: LOE060901] #189058
15/12/2006 03:53
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PeppermintPatty Offline
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hallo habibti,

mag sein dass ich mich irre, aber wenn er nachweisen kann dass er sich das studium und den lebensunterhalt hier leisten kann (kontoauszüge o.ä) glaube ich dass er keine verpflichtungserklärung von jemandem hier braucht.

ich glaube man muss so um die 600 € nachweislich im monat zur verfügung haben.

Re: Verpflichtungserklärung für Studenten [Re: LOE060901] #189059
15/12/2006 04:00
15/12/2006 04:00
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PeppermintPatty Offline
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hier hab ich dier die stelle kopiert, gefunden oben in den "sticky" beiträgen zu VISUMSBESTIMMUNGEN:

" Visum für Studienzwecke - Abiturzeugnis und Notenauszug des Abschlusszeugnisses( je mit deutscher Übersetzung)

- wenn möglich Voreinschreibung an einer
deutschen Universität (Nachweis über erfolgte
Kontaktaufnahme mit der Universität)

- Originaleinschreibung an einer Sprachenschule in Deutschland (mind. 20 Wochenstunden)

- Kostenübernahme einer Person in Deutschland (ca. 600,- € monatlich) oder Transfergenehmigung einer Bank in Tunesien ( 1000,- Dinar monatlich für den gesamten Studienaufenthalt) mit deutscher Übersetzung

- Jährliche Einkommenserklärung der Eltern/Familienmitglieder, die das Studium
finanzieren (jährliches Einkommen mind. 20.000,-Dinar)

- ggfs. Vorlage von Nachweisen über die Teilnahme an Deutschkursen... "

Re: Verpflichtungserklärung für Studenten [Re: PeppermintPatty] #189060
15/12/2006 16:53
15/12/2006 16:53
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Rabeb Offline
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Rabeb  Offline
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Es ist genau so wie Peppermint sagt. Hab das Ganze tausendmal für meinen Ex durchgekaut - der letztendlich nicht gekommen ist.


LG
Re: Verpflichtungserklärung für Studente [Re: PeppermintPatty] #189061
15/12/2006 17:28
15/12/2006 17:28
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LOE060901 Offline OP
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Ja, die ganze Sache kommt mir auch nicht ganz geheuer vor und deshalb habe ich für mich beschlossen mich nicht darauf einzulassen...Das ist mir einfach zu Riskant !!!

Danke für eure Antworten


Liebe Grüße
Habibti1001

Re: Verpflichtungserklärung für Studenten [Re: PeppermintPatty] #189062
06/03/2007 19:55
06/03/2007 19:55
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Hadria Offline
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Hadria  Offline
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Bei meinem Freund wurde das Studentenvisum abgelehnt, obwohl wir dachten, alle Unterlagen beisammen zu haben. Ihr schreibt hier von einer "Kostenübernahme einer Person in Deutschland". Ist hiermit die Verpflichtungserklärung gemeint?? Die hatten wir; allerdings von meiner Oma beantragt, denn welcher Alleinerziehende mit 2 Kindern hat schon EUR 1990,- Netto im Monat?? Kann es da am Alter gelegen haben?? Die Botschaft hat geantwortet, daß die "Finanziellen Nachweise für den Aufenthalt nicht ausreichen".
Mein Freund hatte schon die Bestätigung für die Einschreibung an der Universität mit dem Besuch des nötigen Sprachkurses. Keine Ahnung was da schief gelaufen ist. Kann mir jemand helfen, was man jetzt machen kann??? Bringt es etwas, wenn ich bei der Botschaft anrufe??