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Re: Hochzeit in Tunesien - help!
[Re: Raschidi]
#188715
06/12/2006 19:09
06/12/2006 19:09
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Joined: Oct 2006
Beiträge: 729 Deutschland
PortKantaoui
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Joined: Oct 2006
Beiträge: 729
Deutschland
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Antwort auf:
D´land abschließen (dort werden wir auch leben),
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Re: Hochzeit in Tunesien - help!
[Re: Raschidi]
#188720
06/12/2006 22:17
06/12/2006 22:17
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Joined: Aug 2006
Beiträge: 2,473 NRW
CandelaNeu
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NRW
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Ich war auf einer Hochzeit mit einer Italienerin, sie ist in weiss auf das Standesamt gekommen aber Ringe wurden erst am Abend auf der Feier getauscht. Zum Standesamt kamen alle Freunde und Nachbarn vom Ehemann, sie war ganz alleine dort, aber sie hat sich auch nie alleine gefühlt. Einen Übersetzer gab es auch nicht, hat der Mann ihr alles übersetzt, aber das ist sicher wider in jedem Ort anders. Wir haben keinen Ehevertrag, aber es gibt auch noch nichts was man regeln müsste. Kein Geld, keinen Besitz, keine Kinder. Einen Vertrag würde ich aber vielleicht schon machen, wenn du dich damit besser fühlst, und wenn du vielleicht auch noch viel besser da stehst als er finanziell. 
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Re: Hochzeit in Tunesien - help!
[Re: CandelaNeu]
#188724
07/12/2006 01:39
07/12/2006 01:39
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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...Ich dachte wenn man in Tunesien heiratet, dann gilt das tunesische Recht,...
Jo, doch nur, wenn man auch in Tunesien lebt. :-) Wenn man z.B. in Amerika heiratet (was man als tunesisch/deutsches Paar auch kann, weil es viel einfacher ist), dann gilt für diese Ehe NACH DER LEGALISIERUNG in Deutschland nicht etwa amerikanisches Recht, sondern deutsches - es sei denn, man würde danach nicht in Deutschland leben. Mit anderen Worten, wenn die Dokumente ordnungsgemäß vom Heimatland anerkannt worden sind (dazu sind Tunesier z.B. verpflichtet), gilt danach das Recht des Landes, in dem man lebt, ganz egal, was irgendjemand darüber anderes denkt. :-)
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Re: Hochzeit in Tunesien - help!
[Re: Frogger]
#188726
07/12/2006 19:14
07/12/2006 19:14
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Joined: Feb 2004
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Raschidi
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DE-Zwickau TN-Den Den
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Antwort auf:
...Hallo Raschidi, da muss ich dir widersprechen, wenn das Paar in Deutschland lebt und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, würde im entsprechenden FAll (an den wir ja jetzt doch no net denken wolln ) nach deutschem Recht geschieden, auch wenn der Mann Tunesier ist...
So ist es, es reicht bereits der "gewöhnliche Aufenthalt", sogar ohne Wohnsitz - aber nur, wenn vor einem deutschen Gericht geschieden wird.
So stimmt nicht ganz Wolf, da das Gericht prüfen muss erst das International privatsrecht und das deutsches Recht da das Ehepaar kein Deutsche sind (hier ist der Mann Tunesier) Das deutsches Recht wird angewendet wenn kein Wahl der Scheidung da ist. Mindesten bei mir war das so. Art. 14 Abs 1 bis 4 sagt: (1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst 2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise 3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
(2) Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an, so können die Ehegatten ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1 das Recht eines dieser Staaten wählen, falls ihm auch der andere Ehegatte angehört.
(3) Ehegatten können das Recht des Staates wählen, dem ein Ehegatte angehört, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen und
1. kein Ehegatte dem Staat angehört, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder 2. die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in demselben Staat haben.
Die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen.
(4) Die Rechtswahl muß notariell beurkundet werden. Wird sie nicht im Inland vorgenommen, so genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht.
Link klickenEGBGB
Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
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Re: Hochzeit in Tunesien - help!
[Re: Raschidi]
#188727
08/12/2006 00:05
08/12/2006 00:05
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Joined: Dec 2006
Beiträge: 28 Deutschland
nana2006
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Deutschland
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Hallo ihr Lieben! Vielen Dank für eure Meinungen! Das ist wirklich toll, dass man in so einem Forum Leute kennenlernt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ich habe auch noch mal mit dem Anwalt gesprochen und da mein Zukünftiger und ich ohne Zweifel hier in Deutschland leben werden, gilt im Falle einer Scheidung auch das Deutsche Recht. Wenn ich also Dinge wie Unterhaltsverzicht etc. regeln will, dann muss ich das in einem Deutchen Ehevertrag vor dem Notar tun...Eigentlich will man ja so kurz vor einer Hochzeit über Scheidung gar nicht nachdenken, aber man sollte es wohl tun. Ich habe zwar keine Vermögenswerte und Kinder sind zunächst auch nicht geplant, aber da ich zumindest in der ersten Zeit diejenige mit dem weit höheren Einkommen sein werde, ist es sinnvoll, über einen Ehevertrag nachzudenken. Zum Glück kann ich diesen Vertrag auch jederzeit nach der Annerkennung unserer Ehe in Deutschland abschließen - zusammen mit meinem Mann versteht sich... Jetzt werde ich mich erstmal auf die Hochzeit in Tunesien freuen. Auf einen Dolmetscher werde ich in jedem Fall bestehen. Leider wird die Zeremonie wahrscheinlich etwas bescheiden ausfallen, da meine Familie nicht anwesend sein kann und die Familie meines Verlobten auch nicht vermögend ist. Aber das macht auch nichts. Wenn er dann endlich hier ist, werden wie die Feier nachholen! @Yasemine: Glückwunsch zu deiner Hochzeit! Wie lange musstet ihr denn auf das Visum warten? Kommt da noch viel Bürokratie auf einen zu? Man ist den Behörden da wahrscheinlich ausgeliefert und muss einfach hoffen, dass es schnell geht...Ist dein Mann schon hier? Wie hat er sich eigelebt. Weißt du was über diese Integrationskurse? Und habt ihr bei der Standesamtlichen Hochzeit auch Ringe getauscht? Oder ist das nicht üblich? Wie bist du denn eigentlich mit seiner Familie zurecht gekommen? Ich kenne die Familie noch nicht und bin schon etwas nervös. Hast du irgendwelche Tips, was man unbeding vermeiden oder tun sollte? Also Leute, ich bin dankbar für jegliches Feedback und grüße euch ganz lieb! Nana 
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Re: Hochzeit in Tunesien - help!
[Re: Raschidi]
#188728
08/12/2006 03:05
08/12/2006 03:05
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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nun, das ist genau, was ich sagte, denn:
...dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise...
nach dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (= die meiste Zeit leben), solange einer der beiden zum Zeitpunkt der Scheidung dort noch lebt (= also nicht, wenn sie beide in Tunesien leben).
...dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind...
Und das ist der Staat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben (diese Regelung deckt den Fall ab, daß z.B. ein Ehepaar alle paar Monate in einem anderen Lande lebt, dann wird z.B. nach dem Wohnort der gemeinsamen Bekannten gesucht, nach dem Staat, in dem sie gemeinsam ihre Steuern zahlen, gemeinsame Vermögenswerte besitzen, etc.).
(2) und (3) befassen sich mit den Fällen, wo man es selbst AUSWÄHLEN kann (der davorstehende Absatz beschreibt das automatische Verfahren), dies ist möglich, wenn einer der Ehegatten mehrere Staatsangehörigkeiten hat (also nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung), oder wenn die Verheirateten in verschiedenen Staaten leben (z.B. einer in Tunesien und einer in Deutschland, sozusagen eine "Fernehe"). Beides aber sind Wahloptionen, die nur dann gültig werden, wenn sich BEIDE über diese Wahl einig sind - falls nicht, tritt automatisch der 1.Absatz ein (außer, wenn er nicht anwendbar wäre, doch dazu gibt es bestimmt noch Verwaltungsverordnungen und Gerichtsurteile, die auch solche exotischen Konstellationen erfassen).
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