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Sperre für EU? #187945
26/11/2006 21:52
26/11/2006 21:52
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Assia Offline OP
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Assia  Offline OP
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Eine Frage: Wenn ein Mann aus DE ausgewiesen wurde ( wg. Scheidung ) , wie ist das dann? Kann er wieder heiraten, oder wird er gesperrt? Wenn er für DE gesperrt wird hat er die Möglichkeit in ein anderes Land einzuheiraten oder ein Visum zu bekommen?

LG Assia, und Danke im Voraus für Antworten!!


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Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187946
26/11/2006 22:24
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Raschidi Offline
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Raschidi  Offline
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Wird er nur wegen der Scheidung ausgewiesen???? Glaube ich nicht
Wie lange hat die Ehe überhaupt gehalten?

Auf jeden Fall wenn jemand Ausgewiesen wird dann kriegte er grosses roten Stempel "AUSGEWIESEN" auf den Pass also kriegte er kein Visum mehr für EU. (Visum für andere Land im EU muss er erst in Tunesien beantragen)
Er muss den Pass in Tunesien erneuern. (Flüssigkeit drauf, die EX hat den Pass in der Waschmaschine gesteckt oder Pass verloren)

Last edited by Raschidi; 26/11/2006 22:28.
Re: Sperre für EU? [Re: Raschidi] #187947
27/11/2006 09:38
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Assia Offline OP
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Assia  Offline OP
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Ja und besteht die Möglichkeit dass er ein Visum für ein anderes Land in Europa bekommt ? Oder ist erst mal fertig wenn er rausflog? Gibt es da eine Regelung, ein Gesetz? Kennt sich da Jemand aus?
Habe keine Lust auf einen plötzlichen unangekündigten überraschenden Besuch, auch nicht als Weihnachtsengel

LG Assia


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Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187948
27/11/2006 21:38
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Assia Offline OP
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Assia  Offline OP
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IST DAS ALLES?? Keine weiteren Antworten????


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Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187949
27/11/2006 22:15
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gesperrt!
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nonamec Offline
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nonamec  Offline
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gesperrt!
kenn mich da nicht aus - nur rein von Gefühl fänd ich´s merkwürdig, wenn EU-Länder sich nicht "bei Sperren austauschen würden"..... aber wie gesagt: keine Ahnung! Wünsche dir aber alles Gute und daß der Weihnachtsengel nicht zum B-Engel wird

Re: Sperre für EU? [Re: nonamec] #187950
28/11/2006 00:23
28/11/2006 00:23
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Avalona Offline
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Aber die Schweiz ist doch nicht EU. Man kann doch auch nicht mit einem Visum für die Schweiz nach Deutschland reisen. Ich hatte sowieso das Gefühl, die Schweizer Behörden sind da sehr viel unkomplizierter und unbürokratischer...

Re: Sperre für EU? [Re: Avalona] #187951
28/11/2006 09:11
28/11/2006 09:11
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Meschnuna Offline
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@Assia
Soviel ich weiss, gilt die Sperre dann für alle EU-Länder. Wäre ja auch ein Witz, wenn nicht. Denn mit einem Visa für die EU kann man sich ja im EU-Raum frei bewegen. Wenn er jedoch ein Visa für CH hätte, dann ist er nur für CH gesperrt.

Liebe Grüsse
Manuela

Re: Sperre für EU? [Re: Meschnuna] #187952
28/11/2006 12:07
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Assia Offline OP
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Endlich ein paar Antworten!

" Kristin

Manuela, mit EU meinte ich Europa.

Meschnuna, Denke auch dass es so sein sollte! Ich hoffe es sehr. Nicht das ich Angt habe, aber brauche keine Weihnachts- oder sonstige Ueberraschung!

LG Assia


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Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187953
28/11/2006 20:32
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Antwort auf:

IST DAS ALLES?? Keine weiteren Antworten????




Mit ein roten Stempel "AUSGEWIESEN" kriegte er kein Visas mehr so lange dass er diesen Pass für ein Visumsantrag presentiert.


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Sperre für EU? [Re: Avalona] #187954
28/11/2006 20:46
28/11/2006 20:46
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Antwort auf:

Aber die Schweiz ist doch nicht EU. Man kann doch auch nicht mit einem Visum für die Schweiz nach Deutschland reisen. Ich hatte sowieso das Gefühl, die Schweizer Behörden sind da sehr viel unkomplizierter und unbürokratischer...




Das hat mit Bürokratie nicht zu tun sondern mit der Art des Visas.
Es gibt zwei Arten davon:
die erste ist ein Schenger Visum damit kann man reisen durch die Schenger Staaten ohne dass man für jedes Land ein neuen Visum beantragen zu müssen. z.B: man beantragt ein Schenger Visum für Deutschland und kann man nach Holland verreisen und dann nach Frankreich und von Frankreich nach Schweiz, dann nach Österreich und zurück nach Deutschland.
Die zweite Art ist ein einfaches Visum der nur für Deutschland gilt.


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Sperre für EU? [Re: Raschidi] #187955
28/11/2006 22:53
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Laluna Offline
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Ich glaub, das stimmt so nicht. Mit dem Schengen-Visum kann man zur Zeit noch nicht durch die Schweiz Reisen. Die Schweiz ist nicht in der EU und dem Schengenabkommen hat das Schweizervolk erst dieses Jahr zugestimmt. Dies wird allerdings erst ca. 2008 in Kraft treten. Wen man ganz Europa bereisen will braucht man zur Zeit noch 1 Visum für den Schengenbereich und je ein Visum für jedes Land das nicht in der EU ist und dem Schengenabkommen noch nicht beigetreten ist. Wie z.B. die Schweiz, da ist das Abkommen noch nicht von allen EU-Staaten ratifiziert.

Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187956
29/11/2006 10:02
29/11/2006 10:02
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Eine Frage: Wenn ein Mann aus DE ausgewiesen wurde ( wg. Scheidung ) , wie ist das dann? Kann er wieder heiraten, oder wird er gesperrt? Wenn er für DE gesperrt wird hat er die Möglichkeit in ein anderes Land einzuheiraten oder ein Visum zu bekommen?

LG Assia, und Danke im Voraus für Antworten!!




Wegen einer Scheidung bekommt man kein Einreiseverbot, warum auch. Es heißt ja nicht immer gleich das der Mann der alleinige Schuldige ist wenn es um eine Scheidung geht.
Egal ob Mann oder Frau sie können sogar gleich wieder heiraten wenn z.B. die Ehe in Tunesien oder einem anderen land geschlossen wurde, was viele machen, so muss man nicht mal aus Deutschland (EU) ausreisen.

Warum soll man wegen einer ganz normalen Scheidung Einreiseverbot in die EU bekommen, das wäre ja wirklich schlimm wenn dies so wäre.

Claudia

Re: Sperre für EU? [Re: Laluna] #187957
29/11/2006 12:56
29/11/2006 12:56
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Richtig erst ab 2008. Ich nehme die Schweiz aus mein Beitrag raus.

Übersicht über die Teilnehmerländer:

Land Beitritt zum Abkommen Wegfall der Grenzkontrollen Anmerkungen
Andorra - 16. März 1995 keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern (Spanien und Frankreich).
Belgien 19. Juni 1990 16. März 1995
Dänemark 19. Dezember 1996 25. März 2001 Auch Grönland und die Färöer wurden als Teil der Nordischen Passunion Mitglieder des Schengener Abkommens.
BRD
Gebiet der eh. DDR 19. Juni 1990
3. Oktober 1990 16. März 1995 Vor und während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt
Estland 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007
Finnland 19. Dezember 1996 25. März 2001
Frankreich 19. Juni 1990 16. März 1995
Griechenland 6. November 1992 26. März 2000 formale Inkraftsetzung schon 1997, wegen Sicherheitsbedenken anderer EU-Länder faktische Umsetzung erst 2000
Irland 29. Mai 2000 - eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Passkontrollen
Island 19. Dezember 1996 25. März 2001 kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens
Italien 17. November 1990 26. Oktober 1997
Lettland 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007
Liechtenstein - - keine explizite Unterzeichnung, da Liechtenstein mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet und auch die schweizerische Grenzwacht für die Personenkontrollen an den Zollämtern zu Österreich in Liechtenstein zuständig ist (es bestehen keine Grenzkontrollen zum Nachbarland Schweiz), daher Wegfall der Grenzkontrollen zusammen mit dem Beitritt der Schweiz; voraussichtlich Ende 2006, Anfang 2007
Litauen 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007
Luxemburg 19. Juni 1990 16. März 1995
Malta 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007
Monaco - 16. März 1995 keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Frankreich.
Niederlande 19. Juni 1990 16. März 1995
Norwegen 19. Dezember 1996 25. März 2001 kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens
Österreich 28. April 1995 1. Dezember 1997
Polen 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007
Portugal 25. Juni 1991 16. März 1995 Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2004 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt
San Marino - 26. Oktober 1997 keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien.
Schweden 19. Dezember 1996 25. März 2001
Schweiz 16. Oktober 2004 - voraussichtlicher Wegfall der Personenkontrollen an der Grenze Anfang 2008 – die Warenkontrolle bleibt bestehen
Slowakei 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007
Slowenien 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007
Spanien 25. Juni 1991 16. März 1995
Tschechien 1. Mai 2004 - Laut tschechischem Innenministerium wird Tschechien das Ãœbereinkommen voraussichtlich ab 2007 anwenden.
Ungarn 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007
Vatikanstadt - 26. Oktober 1997 keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien.
Vereinigtes Königreich 29. Mai 2000 - eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, keine Reisefreiheit
Zypern 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Sperre für EU? [Re: Raschidi] #187958
30/11/2006 14:01
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Assia Offline OP
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Laluna und Raschidi, danke! D.H. wenn er in die Schweiz will muss er ein Visa explizit für die CH beantragen? Ueber ein anderes Land wird er nicht einreisen dürfen, ja?

Claudia, Du verwirrst mich!

Ich dachte wenn einer geschieden wird und DE ( oder sonst ein Land in Europa ) verlassen muss das man da doch nicht so einfach wieder einreisen, geschweige denn einheiraten darf??

Also verunsicher mich jetzt bitte nicht


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Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187959
30/11/2006 15:08
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Laluna Offline
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Ja das ist richtig. Ein Schengenvisum ist zur Zeit für die Schweiz noch nicht gültig. Wird erst ca 2008 gehen.

Re: Sperre für EU? [Re: Laluna] #187960
30/11/2006 16:05
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Assia Offline OP
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Wie sieht das aus mit DIREKT in die CH? Sprich wenn er ein Visa für die CH beantragt, wie sind die Chancen dass er eins erhält? Oder sind die CH-Behörden informiert dass er eine Scheidung in DE hinter sich hat? Arbeiten da die Behörden zusammen?

LG Assia


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Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187961
30/11/2006 16:13
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Laluna Offline
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Wie die Chancen für die Schweiz stehen, kann ich Dir nicht sagen. Aber ich glaube die sind in den letzten Jahren sehr restriktiv geworden. Ob die Behörden zusammenarbeiten: kommt drauf an, offiziell noch eher nein, (wird sich ab 2008 ändern mit der gemeinsamen Datei) was jetzt schon inoffiziell läuft ist schwer zu sagen.

Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187962
30/11/2006 18:03
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Antwort auf:

Wie sieht das aus mit DIREKT in die CH? Sprich wenn er ein Visa für die CH beantragt, wie sind die Chancen dass er eins erhält? Oder sind die CH-Behörden informiert dass er eine Scheidung in DE hinter sich hat? Arbeiten da die Behörden zusammen?

LG Assia




Mit ein roten Stempel im Pass hat er sehr sehr schwer ein Visum für die Schweiz auch zu bekommen. Ich glaube auch nicht dass er das hinkriegt.
Was DE betrifft hier zu lesen ohne kommentar:

AufenthG 2004 § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf
nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch
bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz kein
Aufenthaltstitel erteilt. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Wirkungen werden auf
Antrag in der Regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Eine Befristung
erfolgt nicht, wenn ein Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines
Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder auf Grund
einer Abschiebungsanordnung nach § 58a aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde. Die
oberste Landesbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Satz 5 zulassen.
(2) Vor Ablauf der nach Absatz 1 Satz 3 festgelegten Frist kann außer in den Fällen
des Absatzes 1 Satz 5 dem Ausländer ausnahmsweise erlaubt werden, das Bundesgebiet
kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die
Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Im Falle des Absatzes 1
Satz 5 gilt Absatz 1 Satz 6 entsprechend.


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187963
30/11/2006 18:21
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annadi Offline
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Hallo,
ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass man alleine durch eine Scheidung einen roten Stempel in den Pass bekommt. Da ist sicher noch etwas anderes vorgefallen.
LG,
annadi

Re: Sperre für EU? [Re: annadi] #187964
01/12/2006 13:30
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Das mit dem roten Stempel hat Raschidi geschrieben, ich wollte lediglich wissen wie es sich bei Ausweisung durch Scheidung verhält betreffend erneuter Einreise.

Ich weiss auch nicht was dieser Rote Stempel ist / soll. Bekommt man den wenn man sich Scheiden lässt oder muss da was kriminelles vorgefallen sein?

Versteh nichts mehr so ganz

LG Assia


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Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187965
01/12/2006 13:38
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Aber warum sollte man grundsätzlich nicht mehr einreisen dürfen, wenn man normal geschieden ist? Deswegen ist man doch kein Verbrecher. Da er aber kein Aufenthaltsrecht mehr hat, muss er natürlich ein Besuchsvisum bekommen. Und dies zu erhalten ist ja auch nicht leicht, bzw. an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Theoretisch kann es also schon sein, dass er irgendwann mal wieder bei dir vor der Türe steht. Unter Umständen sogar dauerhaft, wenn er eine Dumme findet, die ihn heiratet.
LG,
annadi

Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187966
01/12/2006 21:53
01/12/2006 21:53
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Antwort auf:

Ich weiss auch nicht was dieser Rote Stempel ist / soll. Bekommt man den wenn man sich Scheiden lässt oder muss da was kriminelles vorgefallen sein?




Für Scheidung allein, kriegt er kein roten stempel und wird auch nicht AUSGEWIESEN sondern aufgefordert das Land zu verlassen und wenn er das nicht tut wird er ABGESCHOBEN wenn die Ehe kein 2 Jahre gehalten hat und kein Kinder im Spiel sind was ganz selten in DE gibt, da die Rechtswege
sehr viel Zeit nimmt meistens bis zu 2 Jahren die Zeit die er braucht um ein Aufenthalt UNBEFRISTET zu kriegen.

Was aber mit Ausgewiesen: Heisst dass er gegen die Auflagen eine Aufenthalt in Deutschland verstossen hat, Beispiele dafür will ich nicht nennen.

Die Frage oben bezieht sich auf AUSGEWIESEN aus DE wegen Scheidung.


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Sperre für EU? [Re: Raschidi] #187967
02/12/2006 13:23
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Ok, jetzt habe ichs begriffen. Also ist es wirklich möglich dass er vor der Türe steht. ( die natürlich nicht geöffnet wird ).

Der hat 100% schon mehr als eine "dumme" gefunden, ich denke mal da muss mehr vorgefallen sein, was ich gerüchterweise auch mitgekriegt habe. Denn sonst wäre er schon längst hier und hätte mir das leben zur Hölle gemacht.

Aber umsobesser, ich bin froh dass dem nicht so ist

Danke nochmal für Eure Antworten!

LG Assia


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Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187968
03/12/2006 16:29
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Antwort auf:

Ich dachte wenn einer geschieden wird und DE ( oder sonst ein Land in Europa ) verlassen muss das man da doch nicht so einfach wieder einreisen, geschweige denn einheiraten darf??




Oft haben sich diese Personen die ausreisen müssten, sich bereits in der Zeit bis zur Scheidung neu entschieden und wenn sie wieder heiraten warum sol man sie ausweisen?

Nicht immer ist der Mann Schuld an einer Scheidung und ich bin eh der Meinung das immer beide gleich an einer Scheidung beteiligt sind, sei denn es liegt Missbrauch, Gewalt usw. vor.

Claudia

Re: Sperre für EU? [Re: Assia] #187969
03/12/2006 16:31
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Eine Scheidung ist kein Grund das er eine Einreisesperre bekommt, das wäre ja echt nicht normal wenn dies so wäre.

Bei einer ganz normalen Scheidung kann er auch wieder heiraten eine Frau egal woher sie kommt und er bekommt dann auch wieder eine Einreise.

Ich verstehe nicht warum man gesperrt werden soll, wenn man sich scheiden läßt.

Claudia