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Schengener Informationssystem? #180750
11/09/2006 20:52
11/09/2006 20:52
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kann man sicheigentlich irgendwo informieren ob eine bestimmte person in dem informationssystem erfasst ist oder ob die betreffende person nur für ein bestimmtes land einreiseverbot hat?

pezi

Re: Schengener Informationssystem? [Re: LOE130723] #180751
11/09/2006 20:56
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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kann man sicheigentlich irgendwo informieren ob eine bestimmte person in dem informationssystem erfasst ist oder ob die betreffende person nur für ein bestimmtes land einreiseverbot hat?

pezi




Jetzt muss ich dich mal fragen, was du unter Informationssystem meinst?

Claudia

Re: Schengener Informationssystem? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #180752
11/09/2006 21:06
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hab das so gelesen.

angeblich sind dort alle eingetragen die für den gesamten schengenraum einreiseverbot haben.

den angeblich kann es auch sein das man nur für ein bestimmtes land einreiseverbot hat und in die anderen schon rein darf.

Re: Schengener Informationssystem? [Re: LOE130723] #180753
11/09/2006 21:09
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und zwar auf der seite ausländer.at

Re: Schengener Informationssystem? [Re: LOE130723] #180754
11/09/2006 21:20
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Da habe ich das gefunden:

rteilung von Schengen-Visa
Erteilung von Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen/Halbjahr

*
Die für die Erteilung eines Schengen-Visums zu entrichtenden Konsulargebühren können der in den Amtsräumen der Berufsvertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) aufliegenden Gebührenliste entnommen werden
*
Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Konsularabteilung der Vertretungsbehörde erforderlich.
*
Eine Bearbeitung des Visum-Antrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen.
*
Visaanträge sollten mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn gestellt werden.



Prinzipielle Erfordernisse:

1. Antragsformular, in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragsteller persönlich unterschrieben
2. 1 aktuelles Passbild
3. Pass (in der Regel gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes)
4. Nachweis einer für den Besuchszeitraum geltenden Reisekranken- und Unfallversicherung, aus der hervorgeht, dass alle Risken abgedeckt sind (Deckungssumme mindestens € 30.000.--) Zusätzlich erforderliche Unterlagen:
(Telefax-Depeschen ersetzen keine Originale! Diese sind auf Verlangen der Behörde vorzulegen.)



Touristische Reisen:

* Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Österreich
* Gegebenenfalls Nachweis einer Hotelreservierung
* Rückreiseticket
Besuchsreisen mit Einladung:
1. Verpflichtungserklärung im Original, Unterschrift des Einladers mit Hauptwohnsitz Österreich muss gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
2. a) Nachweis über Einkommen oder Vermögen des Einladers (z.B. aktuelle Gehalts- bestätigungen)
b) Gegebenenfalls Kopie des Mietvertrages, Grundbuchauszug etc.
c) Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Passkopie des Einladers (Seite 1-4)
(bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels)
d) Kopie des Meldezettels des Einladers

*

Da staatenspezifisch noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können, empfiehlt sich vor Visumantragstellung unbedingt eine Kontaktnahme mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde.
WICHTIG: Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des Antrags Es obliegt dem Antragsteller, durch entsprechende Nachweise den Aufenthaltszweck und die Rückkehrabsicht glaubhaft zu machen.



Weiß immer noch nicht was du meinst.

Claudia

Re: Schengener Informationssystem? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #180755
11/09/2006 21:45
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weiss nicht genau wie ich es genau erklären soll.

es gibt angeblich eine liste wo alle aufgelistet sind die einreiseverbot in den schengenraum haben.

und angeblich gibt es auch einreiseverbote zb. nur für deutschland. das heisst das der jenige aber sehrwohl in zb. österreich einreisen darf.

das hat auch der anwalt behauptet das er nur für deutschland einreiseverbot hat.

Re: Schengener Informationssystem? [Re: LOE130723] #180756
11/09/2006 21:55
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weiss nicht genau wie ich es genau erklären soll.

es gibt angeblich eine liste wo alle aufgelistet sind die einreiseverbot in den schengenraum haben.

und angeblich gibt es auch einreiseverbote zb. nur für deutschland. das heisst das der jenige aber sehrwohl in zb. österreich einreisen darf.

das hat auch der anwalt behauptet das er nur für deutschland einreiseverbot hat.




Was heißt: angeblich gibt es so eine Liste, wer hat dir etwas erzählt oder woher hast du dies?

Claudia

Re: Schengener Informationssystem? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #180757
11/09/2006 21:56
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aus dem forum ausländer.at

Last edited by pezibaer28; 11/09/2006 21:56.
Re: Schengener Informationssystem? [Re: LOE130723] #180758
11/09/2006 22:30
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Ich habe dort dazu nichts gefunden, dann stell doch mal genau die Worte rein um die es geht. Stell dir mal vor es würde ein öffentliches Verzeichnis geben wo Namen, Vornamen usw. drauf stehen und jeder kann schauen ob der oder die auf der Liste steht. Dies ist vom Datenschutzgesetz gar nicht erlaubt.

Wenn jemand kein Visa (keine Ausreise) bekommt dann stellt dies die Botschaft fest und der Antragsteller bekommt dies mitgeteilt. Es wird auch meist gar kein Grund angegeben, warum ein Visa abgelehnt wurde.

Claudia

Re: Schengener Informationssystem? [Re: LOE130723] #180759
11/09/2006 22:47
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bei info4alien.de habeich jetzt was gefunden.

Re: Schengener Informationssystem? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #180760
12/09/2006 02:41
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Re: Schengener Informationssystem? [Re: Frogger] #180761
12/09/2006 07:56
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danke wolf genau das meinte ich.

man kann eine selbstauskunft machen ob man dort aufscheint.

werde heute abend versuchen den link oder den text vom anderen forum hier rien zu bekommen.

lg pezi

Re: Schengener Informationssystem? [Re: LOE130723] #180762
12/09/2006 17:44
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Für eine Selbstauskunft ist das ja noch okay, aber um vielleicht über andere Personen etwas heraus zu bekommen.... Da solche Daten jedoch zum Glück, da Personen gebunden, aus Datenschutzgründen nicht einfach so von jederman abgefragt werden können....können sich alle wieder hinlegen...

Re: Schengener Informationssystem? #180763
12/09/2006 21:26
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Allgemeine Anwendungshinweise zum Schengener Durchführungsübereinkommen (AAH-SDÜ)
[url=( http://www.info4alien.de/doc/eu/sdue.htm#Einrichtung%20des%20Schengener%20Inform]Web Seite[/url]


finde das ganz interesannt

Re: Schengener Informationssystem? #180764
12/09/2006 22:50
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Genau so sehe ich es auch, mir ging es ja auch um die Fragestellung. Man kann eine Selbstauskunft sich einholen, das ist doch okay aber nicht über Dritte Personen erkundigen.

Und das trifft auch nicht auf uns zu:

Auch Geheimdienste dürfen das größte europäische Fahndungssystem nutzen

Claudia