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Re: Schengener Informationssystem?
[Re: LOE130723]
#180751
11/09/2006 20:56
11/09/2006 20:56
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Antwort auf:
kann man sicheigentlich irgendwo informieren ob eine bestimmte person in dem informationssystem erfasst ist oder ob die betreffende person nur für ein bestimmtes land einreiseverbot hat?
pezi
Jetzt muss ich dich mal fragen, was du unter Informationssystem meinst?
Claudia
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Re: Schengener Informationssystem?
[Re: LOE130723]
#180754
11/09/2006 21:20
11/09/2006 21:20
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Da habe ich das gefunden:
rteilung von Schengen-Visa Erteilung von Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen/Halbjahr
* Die für die Erteilung eines Schengen-Visums zu entrichtenden Konsulargebühren können der in den Amtsräumen der Berufsvertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) aufliegenden Gebührenliste entnommen werden * Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Konsularabteilung der Vertretungsbehörde erforderlich. * Eine Bearbeitung des Visum-Antrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen. * Visaanträge sollten mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn gestellt werden.
Prinzipielle Erfordernisse:
1. Antragsformular, in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragsteller persönlich unterschrieben 2. 1 aktuelles Passbild 3. Pass (in der Regel gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes) 4. Nachweis einer für den Besuchszeitraum geltenden Reisekranken- und Unfallversicherung, aus der hervorgeht, dass alle Risken abgedeckt sind (Deckungssumme mindestens € 30.000.--) Zusätzlich erforderliche Unterlagen: (Telefax-Depeschen ersetzen keine Originale! Diese sind auf Verlangen der Behörde vorzulegen.)
Touristische Reisen:
* Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Österreich * Gegebenenfalls Nachweis einer Hotelreservierung * Rückreiseticket Besuchsreisen mit Einladung: 1. Verpflichtungserklärung im Original, Unterschrift des Einladers mit Hauptwohnsitz Österreich muss gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. 2. a) Nachweis über Einkommen oder Vermögen des Einladers (z.B. aktuelle Gehalts- bestätigungen) b) Gegebenenfalls Kopie des Mietvertrages, Grundbuchauszug etc. c) Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Passkopie des Einladers (Seite 1-4) (bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels) d) Kopie des Meldezettels des Einladers
*
Da staatenspezifisch noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können, empfiehlt sich vor Visumantragstellung unbedingt eine Kontaktnahme mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde. WICHTIG: Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des Antrags Es obliegt dem Antragsteller, durch entsprechende Nachweise den Aufenthaltszweck und die Rückkehrabsicht glaubhaft zu machen.
Weiß immer noch nicht was du meinst.
Claudia
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Re: Schengener Informationssystem?
[Re: LOE130723]
#180756
11/09/2006 21:55
11/09/2006 21:55
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Antwort auf:
weiss nicht genau wie ich es genau erklären soll.
es gibt angeblich eine liste wo alle aufgelistet sind die einreiseverbot in den schengenraum haben.
und angeblich gibt es auch einreiseverbote zb. nur für deutschland. das heisst das der jenige aber sehrwohl in zb. österreich einreisen darf.
das hat auch der anwalt behauptet das er nur für deutschland einreiseverbot hat.
Was heißt: angeblich gibt es so eine Liste, wer hat dir etwas erzählt oder woher hast du dies?
Claudia
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