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Re: Erbschaft in Tunesien ?
[Re: nabeul70]
#178545
24/08/2006 11:10
24/08/2006 11:10
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Nela
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Beim Tod des Mannes wird das Haus in der Regel auf die Frau und die Kinder "verteilt". Wobei Söhne immer noch doppelt so viel erben wie Töchter (das kommt daher, dass normalerweise der Mann für sämtliche Kosten seiner Familie, also Frau und Kinder evtl. auch noch Mutter oder Schwester, aufkommen muss, also mehr "braucht"). Wie groß der Anteil der hinterbliebenen Ehefrau ist, weiß ich nicht genau. Rein rechtlich müssen sich natürlich alle Beteiligten (also erbberechtigten) Personen darüber einigen, was mit dem Haus weiter geschehen soll, und bei einem möglichen Verkauf entsprechend ihrer Anteile ausbezahlt werden.
Wenn eines der Geschwister das Haus kaufen will, muss den anderen Geschwistern ihr Anteil ausbezahlt werden (Brüder erhalten doppelt so viel wie Schwestern).
Ich denke eher nicht, dass es ein "Bleiberecht" für die Frau des Verstorbenen gibt, aber ich weiß es nicht. Rein moralisch gesehen dürfte aber wohl keines der Kinder seine Mutter aus dem Haus werfen...
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Re: Erbschaft in Tunesien ?
[Re: nabeul70]
#178549
24/08/2006 17:37
24/08/2006 17:37
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Antwort auf:
kranke Vater will die Mutter nicht eintragen lassen im Grundbuch, weil Sie sich nicht mit den beiden versteht.
Ja wie? Liebt er die Frau oder die Schwiegertöchter? Das ist doch das normalste der Welt, daß man weiß daß seine Frau nach dem eigenen Ableben versorgt ist.
Versteh gerade das Denken des Vaters nicht.
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Re: Erbschaft in Tunesien ?
[Re: nabeul70]
#178551
24/08/2006 19:40
24/08/2006 19:40
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@Salam Nela Wir sind in Tunesien Nela nicht in einem Land, wo Sharia geführt wird.  @Nabeul könntest du uns bitte erklären, was ein Grundbuch bedeutet? wie das aussieht? Sorry ich habe davon nie gehört. Eigentlich in Tunesien wenn Vater (bzw. mutter) sterbt, bleibt die Frau( Bzw. der Mann) in dem Haus leben. Das Haus wird von den Kinder geteilt nur nach dem Tot der Mutter(Bzw.dem Vater). Die Famille des getorbene haben da nichts zu suchen. So ist es in Tunesien. Aber es gibt Modernisierte Kinder, die kein Gefühl mehr für Väter und Mütter. Bei denen macht es nicht aus , wenn sie ihre Mutter auf die Strasse setzen lassen. Aber in diesem Fall gibt es Gericht. Und ehrlich gesagt von solche modernisierte Kinder sind Alhamdoulilah noch wenig und sie trauen sich auch sowas nicht zu machen. Aber solange wir von dem Grundbuch nichts wissen, können wir auch leider nicht viel weiter hilfen. Aber egal was von einem Buch die Mutter bleibt immer in ihrem Haus und die Töchter auch, solange sie nicht verheiratet sind. Aber ich glaube nicht dass die Söhne und die Töchter alle verheiratet sind und die leben weiter zusamen im Haus. Das ist eine Schakschouka aber das kommt nicht aus Tunesien Antwort auf:
anscheinend nicht! Die tunesische ältere Generation kann so stur sein.
Ich verstehe dich überhaupt nicht. Was hat das mit den Eltern zu tun. Die Kinder sind ungläublich unerzogen . Statt ihre eigene Häuser zu bauen und selbständig zu werden, wollen sie ihre eigene Mutter rausschmeissen.
Bei uns zum Beispiel Vater und Mutter (Allah yarhamhoum ya yohssin ileihom) sind gestorben aber das Elternhaus immer noch nicht geteilt und es bleibt inscha Allah so. Es ist das Elternhaus und bleibt für die zusammen Treffen Während der Feste . Es ist immer schön wenn die ganze Brüder und schwester mit den Kinder sich beim Opferfest und Aid al fitr alle zusammen da feiern, wie die Eltern noch da wäre.
Aber wenn du durch deine Frage die Erbe im Islam meinst, sind wir auch gern da , um dir die Sache zu erklären. Aber wäre besser , wenn du im Religionbereich einsetzt.
Danke schön
Mouwahid
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Re: Erbschaft in Tunesien ?
[Re: LOE060410]
#178552
24/08/2006 21:10
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Antwort auf:
anscheinend nicht! Die tunesische ältere Generation kann so stur sein.
Mouhawid, dieses Zitat war auf mein Post bezogen. Würdest du richtig lesen würdest du es verstehen.
Und bitte ich kanns nicht mehr hören.
Hier geht es um eine Erbfrage, also ums rechtliche.
Nicht um Religion, also halte dich bitte einmal raus wenn du keine ahnung davon hast oder Antworte einfach nur auf das gefragte.
Das geht einen sowas von auf die Nerven.
Deine Herablassende Art wirk schon langsam beleidigend.
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Re: Erbschaft in Tunesien ?
#178553
24/08/2006 22:25
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@Yevis  Was ist los? Falls du meinen Beitrag gelesen hast, habe ich auch Nela gesagt , dass es nicht um Religion geht. Es geht um die tunesische Gesetze. Ich bin auch Tunesier und ich habe auch in Tunesien studiert. Das heisst einbischen Ahnung von den Gesetze habe ich schon. Von dem Grundbuch habe ich leider in Tunesien nichts gehört. Und wenn auch der Vater sich mit mit schwiegertöschter besser als mit seine Frau versteht, das wird nie verhindern, dass die Mutter ihre Recht kriegt. Die Kinder werden die auch bekommen aber in Tunesien wird meisten so gemacht, dass die Kinder nie an der Teilung des Elternhaus denken, solange noch die Mutter und die Schwester noch drin leben. An andere Sachen ja wie Geld Stücklandbesitz ...uws. Aber trozdem kann man nie ausschliessen, dass es ungerechte Väter geben, die vor Sterben alle ihre Besitz auf dem Namen von Jemand schreiben. In diesem Fall gibts es Gericht . Und das Gericht gibt die Mutter ihr Anteil mit Zwang und schmeisst sie nicht aus dem Haus raus. Mehr habe ich nicht gesagt. Schöne Gruss Mouwahid
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Re: Erbschaft in Tunesien ?
[Re: LOE060410]
#178554
25/08/2006 08:39
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Nela
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Antwort auf:
Wir sind in Tunesien Nela nicht in einem Land, wo Sharia geführt wird
mouwahid's Bemerkung bezog sich auf meine Aussage, nach der Söhne doppelt so viel erben wie Töchter. Dies entspricht in der Tat islamischem Recht (aus den oben genannten Gründen). Ich war aber immer der Meinung (und so wurde es mir auch in der Familie meines Mannes erzählt, wo es einen ähnlichen Fall gibt), dass das auch im Tunesischen Recht so verankert ist. Auch wenn Tunesien generell eher ein im europäischen Sinn "modernes" Recht hat.
Ich wäre froh, wenn jemand dazu nochmal was sagen könnte. Evtl. mit Quellen (Gesetzestext)?
Yvis, ich kann auch nicht erkennen, dass mouwahid in diesem Fall etwas unpassendes gesagt hätte, was nicht ins Thema gehört. 
Vielleicht kann aber noch jemand Beweise (Gesetz) zu der eingangs gestellten Frage einstellen:
- darf die Mutter (rechtlich) im Haus bleiben, auch wenn die übrigen Erben wider Erwarten dagegen sein sollten?
- erben die Söhne wirklich mehr als die Töchter, bzw. wie hoch ist er Erbanteil der Mutter/verwitweten Ehefrau?
Last edited by Nela; 25/08/2006 08:40.
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Re: Erbschaft in Tunesien ?
[Re: Nela]
#178555
25/08/2006 09:43
25/08/2006 09:43
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Antwort auf:
Aber wenn du durch deine Frage die Erbe im Islam meinst, sind wir auch gern da , um dir die Sache zu erklären. Aber wäre besser , wenn du im Religionbereich einsetzt.
Ich meinte das.
Aber in seinem zweiten Post hat er sich ja dann ja genau auf die Frage des Erbrechts bezogen.
Warum denn net gleich, es muß halt immer ein tick Religion dabei sein.
Daß ist es was mich ein bischen nervt.
Religion ist wie er gesagt hat in einem anderen Thema.
Und hier hat sie es reingesetzt, weil es ums Recht geht.
also genau richtig.
Nix für ungut.
Schönen leider verregneten Tag
Yvonne
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Re: Erbschaft in Tunesien ?
[Re: Nela]
#178558
25/08/2006 12:01
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Nela
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Habe hier noch was gefunden: Erbrecht und Recht In vorislamischer Zeit waren Frauen und Minderjährige prinzipiell nicht erbberechtigt, in islamischer Zeit kann die Frau ein Erbe antreten, erhält jedoch nach dem islamischen Gesetz prinzipiell immer nur die Hälfte von dem, was ein männlicher Erbe bekommen würde. Sure 4, 11-12: «Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es (ausschließlich) Frauen sind, und zwar mehr als zwei, stehen ihnen zwei Drittel der Hinterlassenschaft zu. Wenn es nur eine ist, die Hälfte. Und den beiden Eltern steht jedem ein Sechstel der Hinterlassenschaft zu, wenn der Erblasser Kinder hat. Wenn er jedoch kinderlos ist, steht seiner Muter ein Drittel zu. Und wenn er (in diesem Fall auch noch) Brüder (oder Geschwister) hat, steht seiner Mutter ein Sechstel zu.» Nach diesen Grundsätzen wird das Vermögen eines Erblassers verteilt, sofern kein Testament besteht, das eine andere Verfügung trifft und keine Schulden vorhanden sind. Von seiner Ehefrau erbt ihr Gatte die Hälfte, wenn Kinder vorhanden sind, nur ein Viertel, sofern kein Testament und keine Schuld besteht. Eine Ehefrau erbt jedoch nur ein Viertel, wenn sie kinderlos ist, andernfalls ein Achtel, wenn kein Testament und keine Schuld besteht. Halbgeschwistern steht zusammen ein Sechstel zu, wenn kein Testament und keine Schuld besteht. In der Türkei ist die Frau seit der Abschaffung des islamischen Gesetzes und der Neuformulierung zahlreicher Gesetze in Anlehnung an das Schweizerische Zivilgesetzbuch seit 1926 in der Theorie bei der Erbschaft dem Mann gleichgestellt. In dem in Teilbereichen westlich orientierten Tunesien basiert das Erbrecht nach wie vor auf der Sharia.http://www.islaminstitut.de/Artikelanzeige.41+M5069140b75d.0.html
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Re: Erbschaft in Tunesien ?
[Re: nabeul70]
#178560
27/08/2006 04:18
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@Nabeul Antwort auf:
ich wollte nicht wissen wie die anderen Familien das praktizieren die gläubig sind. Sondern wie es rechtlich verankert ist.
Nein Nabeul das meinte ich auch nicht. Ich meinte nur, dass ich bis jetzt nie erlebt und gehört, dass man das Elternhaus teilen will, bevor Mutter und Vater beide gestorben sind. Es ist so gemacht, dass sie so oft alle andere Vermögen teilen können aber das Elternhaus immer bleibt , solange die Mutter noch lebt. Aber wie du siehst, ich wüsste sogar nicht, dass die tunesische Erbrechtgesetze nach wie vor auf der Sharia basiert. Und wie Nela erwähnt hat, wird dann die Erbe nach dem Islamgsetze geteil.
Antwort auf:
Das Buch oder das Register heisst im Schweizerdeutschen Grundbuch. Fakt ist dass im Grundbuch nur des Vaters Namen erscheint und er das nicht ändern will.
Das ist auch ganz normal. Der ist der Besitzer, deswegen muss das Haus auf seinem Name sein. Die Frage ist jetzt , ob er schon gestorben oder noch nicht. Falss er schon gestorben ist, kann man dann nur was unter seinem Name als Erbe betrachten. Zum Beispiel wie das Haus. Und in diesem Fall muss man auch wissen, wer noch von seinen Eltern noch am Leben ist, damit man rechnen kann , wieviel jeder bekommt. Aber auf jeden Fall die MUtter bekommt mindestins 1/8tel von dem Erbe und keiner kann ihr das entnehmen. Sogar wenn der Vater kurz vor sterben sich von ihr scheiden lies. Trotzdem wird sie in diesem Fall auch erben. Das ist eine Schutz für die Frau, damit der mann sie nicht aus der Erbe schliessen, wenn er am terben liegt.
Ich verstehe nur nicht dir Kinder. Wie kommen die auf die Idee ihre eigene Mutter aus dem Wohnung rauszuschmeissen, ob der Vater das will oder nicht, sind sie auch erwachsen und die Sollten ihren Vater einbichen berühigen.
Ich weiss auch nicht, ob die Töchter verheiratet sind oder nicht. Falls sie noch ledig, mussen die Söhne zu ihrer Mutter und Schwester unterhalt zahlen, falls der Fall vor dem Gericht kommt.
Bestimmt wissen die Söhne das nicht. Aber wenn das vor Gericht stehen wird, werden sie alles bereuen.
Deswegen braucht die Mutter darüber nicht soviele Sorge zu machen.
Auch wenn der Vater noch am Leben ist und er will das Haus auf dem Name von den Kinder umschreiben, darf er trotzdem nicht. Er darf höchsten einen Drittel von seinem Vermögen auf dem Name von Jemandem umschreiben , der nicht aus der Erbekreis ist.
@Soleil
Antwort auf:
ist ein testament wenn es vom notar unterzeichnet wurde ebenfalls genauso anerkannt wie in europa u wird sich dann nach dem ableben des testamentverfassers auch danach gerichtet
Ja es wird auch anerkannt. Aber wie ich gesagt habe. Man kann nicht seine ganze vermögen sonder nur höchsten ein drittel der Vermögen durch Testament Jemand andere vererben. Die zwei Drittel sind für die Erbe. Und man darf nicht durch Testament etwas Jemandem vererben, der nachher auch miterbt. Das Testament wird dann nicht anerkannt. Es ist nicht wie hier in Europer .
Aber wenn der Vater in diesem Fall noch lebt, kann er leider einen Kaufvertrag mit Kinder schliessen. D.h er kann sein Haus für die Kinder verkaufen. Es ist ein schlimmer Fall. Aber wenn wie ´Nabeul erzählt hat, könnte der Mann das machen. Aber wenn der Vater krank ist und am sterben liegt, kann die Mutter gegen diesen Kaufvertrag einspruch erheben, damit der Vertrag nicht gültig gemacht wird. Aber trotzdem auch in diesem Fall ist der Vater und danach die Kinder verpflichtet, eine Wohnung für die Mutter zu mieten und für sie Unterhalt zu zahlen.
D.h in alle Fälle sollte die Mutter sich keine Sorge machen. Am Ende verlieren nur die Kinder.
Schöne Grüsse
Mouwahid
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