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Einreise in die Türkei für Jugendliche #17227
29/04/2005 14:55
29/04/2005 14:55
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CapeCoral Offline OP
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Hi,

meine Schwester hat folgendes Problem bzw. Frage: Nächste woche fliegt sie mit einer Freundin und deren Eltern in die Türkei (Pauschalreise). Nun meinen die Eltern sie brauchen eine Voolmacht unserer Eltern, dass sie mit darf. Ist das wirklich nötig? Unsere Eltern sind nämlich grad im Ausland.

Als ich 14 war, ist eine Freundin von mir mit meinen Eltern mit nach Tunesien geflogen, da brauchte sie das nicht.

Ich weiß ja, dass einige von euch auch in der Türkei waren etc... vielleicht weiß ja jemand was darüber.

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17228
29/04/2005 14:57
29/04/2005 14:57
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... achso hab vergessen, meine Schwester ist 16 Jahre alt.

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17229
29/04/2005 21:22
29/04/2005 21:22
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monebobbl Offline
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Sorry,

ich kann Dir da nicht weiterhelfen.

Frag doch mal in einem Reisebüro nach oder schau bei Urlaubsanbietern nach den Einreisebestimmungen!?
[nixweiss1]

Liebe Grüsse
monebobbl

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17230
29/04/2005 21:28
29/04/2005 21:28
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Unser Kind soll ohne seine Eltern ins Ausland reisen. Was müssen wir beachten?
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, so ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung von Ihnen (als erziehungsberechtigter Person) mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

Personalien der Alleinreisenden

Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten

Reiseroute

Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)

ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)

DAS STEHT BEIM AUSWÄRTIGEN AMT IM INTERNET

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17231
30/04/2005 14:27
30/04/2005 14:27
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Vielen Dank [Lächeln]

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17232
30/04/2005 15:32
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Und dies trifft immer zu wenn man mit einem fremden minderjährigen Kind ins Ausland fährt.

Claudia

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17233
02/05/2005 23:35
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Was mich daran nur iritiert, ist, dass sie 16 ist und auch eigentlich allein in die Türkei fliegen dürfte ???

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17234
02/05/2005 22:36
02/05/2005 22:36
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Geb doch einfach mal bei Google "Einreisebestimmungen Türkei" ein. Vielleicht findest Du auch mehr was Dir weiter helfen würde. [Winken]

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17235
03/05/2005 08:15
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ja das stimmt sie ist 16 Jahre aber noch keine 18 Jahre und erst mit 18 Jahren ist man volljährig und diese Altersfrenze trifft halt in solchen Dingen zu.

Es ist auch sehr wichtig das dies eingehalten wird, was nichts negatives bedeutet für das Kind oder die Eltern, es ist ein reiner Schutz für Kinder.

Wenn deine Eltern nicht da sind, könnt ihr sie sicher erreichen, sie können dies auch handschriftlich aufsetzen und euch dies per fax senden und gut ist das alles.
Wir hatten letztes Jahr auch eine Bekannte mit die erst 17 jahre alt war und wir brauchen dies in Tuensien einmal zur Vorlage, zum Glück hatten wir dies dabei.

Claudia

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17236
03/05/2005 09:13
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Karmoussa Offline
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Einreisebestimmungen (für deutsche Staatsbürger)


Als Tourist kann man sich bis zu drei Monaten visumsfrei im Land aufhalten. Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Bis zum 10. Lebensjahr ist kein Lichtbild, ab dem 10. bis 16. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich. Kinder müssen in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem Kinderausweis einreisen. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument. In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet. Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise auch einen weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis an. Nicht ausreichend hingegen ist ein abgelaufener Personalausweis. Ein vorläufiger Personalausweis wird aber anerkannt. In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern. Türkische Staatsangehörige können mit einem von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reisedokument in die Türkei nicht einreisen. Sie benötigen dazu unbedingt ein gültiges türkisches Reisedokument. Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall wird empfohlen, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden. Ist der Aufenthalt für länger als drei Monate in der Türkei geplant, so ist vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen. Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) einzuholen ist.

Quelle: http://www.meditour.de/tuerkei.htm

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17237
03/05/2005 09:23
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Das ist richtig das man es keine Vorschrift ist, hier kommt jetzt das ABER:

Wenn ihr etwas passiert und z.B. ärztliche Versorgung nötig ist braucht man die Einverständis der Eltern wer soll dies sonst entscheiden in einem fremden Land, wenn man dies nicht dabei hat?

Dies nur als ganz kleines Beispiel, deshalb ist es wichtig das man eine Erlaubnis usw. dabei hat.
Wenn man diese nicht braucht ist es doch okay aber wenn man diese vor ort braucht, ist es sicher besser diese gleich zur Hand zu haben.

Bei Tunesien steht auch nicht dabei das man diese mitführen muß und wir mußten diese aber letztes Jahr einmal vorlegen.

Claudia

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17238
03/05/2005 14:26
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Ich bin schon sehr oft mit "fremden" Kindern geflogen, wenn die ihren eigenen Kinderausweis oder sogar Personalausweis dabei haben, ist das kein Problem. Eine 16jährige hat das Recht zu reisen, ob mit einer fremden Familie oder allein.

Zitat:
Wenn ihr etwas passiert und z.B. ärztliche Versorgung nötig ist braucht man die Einverständis der Eltern wer soll dies sonst entscheiden in einem fremden Land, wenn man dies nicht dabei hat?

Claudia, wenn Eltern mir Ihr Kind anvertrauen, und ich die Verantwortung übernehme, werde ich, wenn nötig, Entscheidungen treffen müssen.
Es ist doch auch gar nicht möglich für alle Eventualitäten Schreiben der Eltern mitzunehmen, es gibt Telefon usw. und es ging ja hier auch um die Gesetzlichen bestimmumgen, wenn ich nicht irre.

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17239
03/05/2005 14:59
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Vielen Dank für eure Antworten!

Hab mich bei einem befreundeten Rechtsanwalt erkundigt und dieser meinte, dass diese Bestimmung es erst seit kurzem gibt wegen der Kindesentführungen, die sich in letzter Zeit gehäuft haben.

Weil eigentlich ist man ja ab dem 16. Lebensjahr erlaubt allein Urlaub zu machen. Ich war ja auch schon mit 17 allein in Tunesien.

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17240
04/05/2005 06:11
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Gibt es da nicht die Möglichkeit, dass Du etwas schreibst(Weiß nicht wie alt Du bist)? Wenn Deine Eltern nicht da sind bleibt ja fast nichts übrig. Wäre besser als nichts!? Frag da doch nochmal nach. [nixweiss1]

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17241
04/05/2005 06:31
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Fehri-Meriam so ist es, als ich in einem älteren Thema, wo es genau um diese Sachverhalte ging, mit dem Problem Kinderhandel, Kindesentführungen begonnen habe, wurde ich nicht gerade sanf mit nicht so netten Worten betitelt.

Aber:

Es ist so und die Behörden legen großen Wert darauf, es muß nicht sein das man es benötigt, es kann aber sein.

Und ich / wir sind sehr froh das diese Gesetze immer mehr in Anspruch genommen werden, die Grenzöffnungen spielen hier eine große Rolle, Die EU-Osterweiterung noch dazu, ich könnte noch einige Dinge mehr aufzählen.

Wie dies jeder handhabt, ist jedem selbst überlassen.
Ich kann es nur empfehlen.

Claudia

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17242
04/05/2005 06:44
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Claudia, was soll das denn? Verdreh doch nicht die Tatsachen, es ging doch letztens nicht darum das du kindesentführung erwähnt hast, sondern es ging einzig und allein darum, in welchem Zusammenhang du das tatest, und der passte nun mal nicht.

Und mit welchen netten Worten wurdest du denn betitelt? ich kann mich nicht daran erinnern, ausfallend geworden zu sein.

also wäre nett, wenn du nicht irgendwelche Sachen auskramst und sie dir hinbiegst wie du sie brauchst.

im Übrigen wird wohl eine 16jährige dazu in der Lage sein, bei der Ausreise die Beamten darauf hinzuweisen, das sie grade entführt wird....

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17243
04/05/2005 06:53
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Doreen so habe ich dies nicht gemeint, ich habe nur auf dem Fall im anderen Thema, da es missverstanden wurde, nicht hier angebracht.

Da dies genau das gleiche wäre.

In der Theorie kann eine 16 jährige sagen wenn sie entführt wird, in der Praxis sieht dies leider etwas anderes aus.
Oft werden falsche Versprechungen gemacht usw. dann kann sogar eine Erwachsene Frau nichts dagegen tun.

Man braucht gar nicht weit von Deutschland weg fahren und einfach mal an die Deutsch-Tschechische Grenze gehen, frage dort mal die Frauen mit wieviel Jahren sie in die Zwangsprostitution geschafft wurden usw. dies ist jetzt nur ein Beispiel.

Der Verhaltenskodex der Reise- und Tourismusindustrie ist hier sehr wichtig, leider kennen diesen sehr wenige.
Dazu gab es im Jahr 2004 eine Umfrage am Flughafen FFM, wo man Personal, Besucher und Urlauber dazu befragt hat.

Ich war in meinem Reisebüro und fragte dort nach dem Verhaltenskodex auch dort wußte keiner etwas davon, Schade.

Das ist so wenn man Arzt ist und nicht weiß wie man Blut abnimmt.

Claudia

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17244
04/05/2005 06:58
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Mit dem Verhaltenskodex möchte die Reisebranche aktiv zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung beitragen. Darüber hinaus bietet die Selbstverpflichtung den Veranstaltern einen Imagegewinn, der ihnen Vorteile bei den Kunden und Kundinnen verschafft.

Konkret umfasst der Verhaltenskodex:

Entwicklung einer ethischen Unternehmenspolitik gegen die Prostitution mit Kindern und zur Verankerung in Leitbild und Unternehmensphilosophie

Information, Sensibilisierung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Herkunftsland und im Zielgebiet. Die Angestellten werden über den Inhalt des Verhaltenskodexes informiert und Multiplikatoren fortgebildet. Das Problem der Prostitution mit Kindern soll dadurch von den Beschäftigten dauerhaft im Blick bleiben. Dabei werden Informationen über die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege weitergegeben.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ermutigt und in die Lage versetzt, geeignete Schritte einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass jemand in die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern involviert ist (Missbrauch, Zuhälterei etc.) - vor allem, wenn dies auf dem Hotelgelände geschieht.

In den Unternehmen gibt es Ansprechpartner, die verantwortlich für die Information über den Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind.

Aufnahme von Klauseln in Verträge mit Hotels, Incoming-Agenturen und sonstigen Leistungsträgern, die eine gemeinsame Ablehnung der sexuellen Ausbeutung von Kindern deutlich machen. Hotels werden im Hinblick auf die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern als besonders wichtig angesehen.

Bereitstellung von Informationen und Hinweisen für Reisende. Für eine wirksame Sensibilisierung sollten Informationen in verschiedenen Phasen der Reiseplanung und -durchführung zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderen sein: Hinweise in Katalogen, Broschüren, Ticket-Abschnitten, Internetseiten, etc., auf dem Flug durch Inflight-Filme und Zeitschriften der Fluggesellschaften. Und in den Zielgebieten durch Hinweise in der Hotel-Lobby, in den Zimmern, Bars und Restaurants. Die Informationen machen die Reisenden auf das Problem aufmerksam und informieren, wohin sie sich mit anonymen Hinweisen wenden können (z.B. Hotline).

Zusammen mit der Reisebranche und der Polizei hat ECPAT ein Faltblatt "Kleine Seelen - große Gefahr" für die Reisenden erstellt , dass breit verteilt wird. Einige Reiseveranstalter legen es allen Reisedokumenten bei.

Geeignete Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für einheimische Personen in den Zielgebieten des Reiseveranstalters.

Derzeit wird von der europäischen Reiseindustrie und den Internationalen Tourismusverbänden unter Mitwirkung von ECPAT und anderen Nichtregierungsorganisationen ein Monitoringverfahren beraten, das sowohl eine nationale als auch internationale Evaluierung ermöglichen soll. In Deutschland werden mit Hilfe jährlicher Fragebögen die Fortschritte bei der Umsetzung des Verhaltenskodex und seiner verabredeter Schutzmaßnahmen dokumentiert.

Die Chancen für die Durchsetzung des Verhaltenskodexes am Markt stehen gut, zumal in den Zielländern gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen, betroffenen Minderjährigen und der Reisebranche Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen entwickelt werden. Es ist gelungen, auch staatliche Tourismusbehörden mit einzubeziehen. Als eine der ersten arbeitete die thailändische Tourismusbehörde (TAT) mit.

Inzwischen gehört Thailand zu den touristischen Zielländern, die sich am entschiedensten gegen die sexuelle Ausbeutung ihrer Kinder wenden. Staatliche Aufklärungskampagnen in Schulen und in den Dörfern, in denen Menschenhändler den "Nachwuchs" für ihre Sexclubs rekrutieren, sind wichtige Maßnahmen, Kinder besser zu schützen. Ein nationaler Aktionsplan gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern wurde verabschiedet.

Das Beispiel Thailand hat Schule gemacht und ermutigt auch andere Länder wie Kambodscha oder Brasilien durch die nationale Tourismusbehörde "Embratur" sich verstärkt für den Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus einzusetzen.

In der Dominkanischen Republik ist man nun auch aufgewacht und die dortigen Tourismusbehörden wollen nun gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern entschieden vorgehen. Im November 2002 haben sie alle Verantwortlichen zu einem Beratungsgespräch zusammengeholt, um Maßnahmen zum Schutz der Kinder abzustimmen. Sie haben angekündigt, nun auch den Verhaltenskodex in ihrem Land umzusetzen.

ecpat.de

Re: Einreise in die Türkei für Jugendliche #17245
04/05/2005 07:04
04/05/2005 07:04
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es ist auch in der Praxis nicht so einfach wie es aussieht, es wird über das Internet gebucht, wie soll man hier nachvollziehen, wer wie alt ist? Sobald wir wissen, das jemand minderjährig ist verlangen wir für die Buchung eine Bestätigung der Eltern, aber wir sehen es nicht immer.
Und auch im reisebüro, guck die die 16jährigen mädels an, sehen die aus wie 16? nee, wie 20 oder älter, also auch mit diesen Aussagen wär ich vorsichtig.
Es gibt auch genug Kiosk, Tankstellenbesitzer usw. die Alkohol an Jugendliche verkaufen, das ist ähnlich, ne.
Zwangsprostitution gibt es, leider, auch mit älteren Mädchen, Frauen, nicht nur mit Minderjährigen, aber das könnte man dann eventuell in einem anderen, passenden Thread behandeln?