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Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168351
10/03/2005 00:45
10/03/2005 00:45
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Joined: Aug 2004
Beiträge: 484 Hamburg, naja inner Nähe davo...
DaNila
OP
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Joined: Aug 2004
Beiträge: 484
Hamburg, naja inner Nähe davo...
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Hallo ihr Lieben!
Meine kleine Tochter ist ja nun auf der Welt und ich wollte mich mal erkundigen, wie das ist mit dieser komischen Ausreisegenehmigung.
Ich habe gehört, dass wenn man mit einem Tunesier verheiratet ist, dieser die Ausreise der Tochter (oder des Sohnes) verweigern kann. Dass heißt, dass ich nicht mit meiner Tochter aus Tunesien ausreisen kann, weil er es nicht möchte. Stimmt dies.
Dann habe ich in diesem Zusammenhang gehört, dass ich in Tunesien bei einem Notar mit meinem Mann eine Genehmigung unterschreiben lassen muss (also von meinem Mann), dass er mir dies erlaubt, dass ich allein mit meiner Tochter zurück nach Deutschland fliegen darf. Ist das korrekt?
Kann ich diese Genehmigung nicht auch bei einem deutschen Anwalt bekommen? Wird diese Genehmigung (wenn wir sie in Tunesien machen) übersetzt? Sonst kann da ja sonst was stehen... ich kann ja kein Arabisch... und Französisch auch nicht so recht.
Also, ich wäre dankbar für eure Antworten... am besten per PN, da ich zu Hause keinen PC habe und wegen meiner Tochter auch nicht so oft online bin... dann geht das mit PN immer schneller und üersichtlicher.
Wenn ihr mehr zum Thema wisst, immer her mit Infos... danke!!!
Es grüßt euch alle gaaaaaaaaaaanz lieb, DaNila
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168358
26/04/2005 23:57
26/04/2005 23:57
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530 H.
steffihamm
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168364
29/04/2005 08:46
29/04/2005 08:46
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Joined: May 2003
Beiträge: 2,811 gesperrt!
nonamec
gesperrt!
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gesperrt!
Joined: May 2003
Beiträge: 2,811
gesperrt!
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Guten morgen, Steffi!! Wieso durcheinander??? Die Frage war doch, wie teuer dieses Papier der Botschaft oder des Konsulats ist, auf dem steht, daß der mann damit einverstanden ist, daß die Frau mit dem gemeinsamen Kind ausreist: das kostet 1,- Euro!! Die Frage, was ist, wenn der Mann verstirbt, hat doch niemand gestellt - es sei denn in einer PN...
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168367
20/05/2005 20:36
20/05/2005 20:36
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530 H.
steffihamm
Member
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Member
Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
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Hallo Du sollst doch keinen Angst haben, es ist doch nur eine Absicherung. Ich habe eine Reisevollmacht - vom Notar die mich ermächtigt mit meinen Kindern auszureisen - ohne Partner oder Tunesischen Mann. Hat Dein Kind den einen Deutschen Namen ? Oder einen tunesischen? Wenn wir mal Kinder haben sollten, bekommen Sie meinen Familiennachnamen und einen Deutsche+Arabischen Vornamen. Somit kannst Du auch so ausreisen, nur wenn die Kinder einen tunesischen Namen haben, werden die Leute meistens stutzig am Flughafen und hacken nach. Dann kann es passieren, das Du ohne Ausreisegenehmigung vom Vater nicht mit den Kindern ausreisen darfst. Und nein für diese Genehmigung muss das Kind keinen tunesischen Pass haben. Ist ja auch nur für den Notfall gedacht und ich kann nur für mich sprechen. Ich sehe viele Dinge ein genau so wie Sie in einer Beziehung sein sollte. Und kein Mensch kann Dir vorschreiben, wie oder was Du machen sollst. Weisst Du unsere Kinder werden auch christlich erzogen und lernen natürlich auch den Koran und dann können Sie selber wählen. Wenn ich schon lese..... wenn der Vater Moslem ist, dann wird das Kind auch automatisch Moslem, das mag ja in Tunesien so sein, aber sicher nicht hier in Deutschland. Und selbst wenn, dann ist es meine Meinung zu sagen, das meine Kinder christlich und moslemisch erzogen werden und später können Sie selbst entscheiden. Wünsche DIr viel Glück.... Und alles Liebe für Dein Kind
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168372
22/05/2005 12:42
22/05/2005 12:42
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Hallo Steffi,
das Kind eines Moslems ist automatisch Moslem. Das kannst Du drehen wie Du willst - egal, ob es in Deutschland oder Tunesien geboren wird. Das hat auch nichts mit den Gesetzen der Länder, sondern nur mit den islamischen Regeln/Gesetzen zu tun und die sind landesübergreifend gültig. Da hilft Dir kein Anwalt und auch kein deutsches Gericht oder sonstwas. Du kannst ja mal zu einer Moschee gehen und Dich da erkundigen.......
Ich komme immer mehr zu der Überzeugung, dass Du wirklich glaubst, wir hier wären alle blöd...... Ich denke, die meisten von uns haben sich vor ihrer Eheschließung anwaltlich beraten lassen und sich gut informiert. Die meisten haben Kontakte zur Botschaft, ifa o.ä. und sehr viele von uns haben sicher sehr viel mehr praktische Erfahrungen, weil wir schon (sehr) lange mit Tunesiern verheiratet sind und täglich mit derartigen Problemen konfrontiert sind. Wie kommst du zu der Überzeugung, dass Du alles besser weißt wie die Frauen, die das alles schon lange hinter sich haben??? LG Anna
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168373
22/05/2005 13:19
22/05/2005 13:19
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Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297 Frankfurt
Cheker
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Frankfurt
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