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Ausreiseerlaubnis des Vaters

Posted By: LOE110119

Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 15:08

Hallo,
wir wir alle wissen brauchen die Kinder tunesischer Väter eine beglaubigte Ausreiseerlaubnis um Tunesien wieder verlassen zu können.
Wir haben das 100mal gemacht, meisten in Tunesien beim "Standesamt". Der Vater hatte immer formlos ein Schreiben aufgesetzt, auf dem dann durch das Standesamt due Unterschrift unter Vorlage des Passes/Carte Identite beglaubigt wurde.

Ich war mehrmals dabei und frage mich.....mmmmhhhhhhh.....wie prüfen die, ob er der Vater des Kindes ist? Eine Geburtsurkunde wurde nicht vorgelegt, die sind auch nicht weggelaufen und haben selbst nachgeschaut.....im deutschen Pass steht auch nicht der Zusatz "Sohn/Ben".

Also könnte ich doch jemand anderen schicken der zufällig den gleichen Familiennamen trägt, oder?
LG Simla
Posted By: LOE110209

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 15:13

So was soll schon vorgekommen sein laugh

LG
Posted By: Sabrina Ghazali

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 16:29

Ist wohl richtig....

Sollte sich aber "echter" Vater bei der Polizei melden weil Frau mit Kind verschwunden ist, bekommt der "Schein" Vater vermutlich ordentlich Probleme, da seine Daten ja höchst wahrscheinlich gespeichert bleiben(durch die Vorlage des Passes).


Wäre dann ja reichlich riskant für den Herrn der sich bereit erklärt sich als Vater des Kindes auszuweisen!


Lg Sabrina
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 16:39

Hallo Sabrina,
von der Gehenmigung wird keine Kopie gemacht, es wird auch nichts erfasst o.ä.. Der Pass wird nur zur Identifikation des Unterschreibers vogelegt.
LG Simla
Posted By: Sabrina Ghazali

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 16:42

Wir lassen es immer bei der Polizei beglaubigen. Ich meine aber das letzte mal mit bekommen zu haben das er sich die Daten (Passnummern?) aus unserer Autorisation abgeschrieben hat.

Lg Sabrina
Posted By: Nela

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 17:36

Antwort auf:
im deutschen Pass steht auch nicht der Zusatz "Sohn/Ben".

Wieso im deutschen Pass? Ich denke mal, da wird der tunesische Pass vorgelegt werden müssen? Darin steht immer "ben/bint xy" (wenn mittlerweile auch nur noch auf Arabisch bzw. in arabischer Schrift).

Die Person müsste also nicht nur den gleichen Familiennamen, sondern auch noch den gleichen Vornamen haben....

Aber Urkundenfälschung? Ne, auf sowas würd ich's eher nicht ankommen lassen.

Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 20:30

Wir legen immer nur die Rote Karte vom Kind vor - hat 14 Jahre lang gereicht zur Beglaubigung. Da steht auch nix von ben XXXXX.

Es ist auch keine Urkundenfälschung wenn man shreibt,
Ich, Mohamed Ali, erlaube Abdel Ali mit seiner Mutter Marie Ali auszureisen.
wink
Simla
Posted By: Nela

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 22:53


Wie ist das überhaupt mit dieser Autorosation paternelle? Dürfte die ggf. auch ein anderes männl. Familienmitglied väterlicherseits unterzeichnen - z.B. wenn der Kindsvater (warum auch immer) dazu nicht in der Lage ist?
Posted By: PeppermintPatty

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 16/11/2009 23:09

Original geschrieben von: Simla
Es ist auch keine Urkundenfälschung wenn man shreibt,
Ich, Mohamed Ali, erlaube Abdel Ali mit seiner Mutter Marie Ali auszureisen.
wink
Simla


V.a zeigst du dass du kapiert hast wie der Hase in TN läuft grin

Ist zumindest ein sehr "tunesischer" Lösungsweg wie ich finde wink
Posted By: Barbara

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 17/11/2009 00:04

Hallo alle,

man mag garnicht glauben,
was alles in Tunesien so registriert wird.
Da ist es unerheblich ob in den Pässen "ben xxx" steht.
Ob in den deutschen oder den tunesischen.
Fakt ist, jedes Kind, welches mittels eigenen tun. Pass gemeldet wurde, ist dort registriert.
Und um den zu erhalten, ist die Passnr. des Tun. Vaters, ebenso registriert.(der Botschaft,des Konsulats)oder aucvhz vor Ort in Tun.
Nun mag es Behörden im Innern Tunesiens geben, die Ausreisegenehmigungen ausstellen, aufgrund der "Hausnamensgleichheit",
aber auch in diesen wird die Passnr. des Vorlegenden eingetragen.
es mag evt. zig mal gutgehen,das bei Ausreise die Passnr. der im Pc. vorfindlichen Person und der, die in der Ausreisegenehmigung steht , dieses nicht auffällt,
aber genausogut kann es auch schiefgehen.

Simla, ein Tastendruck am PC in Tun.an bestimmter Stelle reicht,um dir genau sagen zu können wann, wielange, du und dein Sohn unter welcher Passnr.in Tn geweilt habt.

Gruss Suzann
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 17/11/2009 06:56

Original geschrieben von: Suzann

Simla, ein Tastendruck am PC in Tun.an bestimmter Stelle reicht,um dir genau sagen zu können wann, wielange, du und dein Sohn unter welcher Passnr.in Tn geweilt habt.

Hallo Suzann,
es geht nicht um mich, ich bin frei. Es geht auch nicht um den Pass des Kindes.
Auf der beglaubigten, formlosen Ausreiserlaubnis steht jedoch keine Passnummer des Vaters.
Und diese wird eh nur kurz überflogen und dann zu den anderen Zetteln geschmissen.
Das letzte Mal ist er allein geflogen, da wollte gar keiner was von ihm, wurde nicht mal gefragt ob er in Begleitung reist.
War nur so eine Idee - falls alle Stricke reissen.....

@Nela, nein geht nicht. Nur im Falle des Todes.
LG Simla
Posted By: Emotionless

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 11:41

da hab ich mal ne frage ...


wenn mein [~~~~]er mal groß ist .. sagen wir 18.. dann isser ja hier "erwachsen" ^^... in tunesien allerdings erst mit 21 ...

jetzt fliegt er mit 19 mit freunden nach tunesien hat aber keinen kontakt zum vater .. z.b.

können die ihn dann einfach einbehalten?... oO lol..hm.. wär mal intressant zu wissen wink


und dann würd mich ja auch intressieren .. ich flieg mit dem [~~~~]er nach tn wenn er 5 ist .. vater lebt zwischenzeitlich iwo in Europa wovon ich nichts weiß - weil kein kontakt...

darf er auch nicht ausreisen? Oo...


wink



ich will jetz keine diskussionen weil ichs eh nich tu .. aber mal interesse halber laugh
Posted By: LOE110209

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 13:12

Es zählen in Tn nur die Tn Gesetze - also braucht er bis er 21 ist die Zustimmung des Vaters um auszureisen.
Es gibt andere schöne Länder - ich würde da nichts riskieren!!

Schön das du wieder da bist!

LG,
Posted By: Nela

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 15:08


20
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 16:09

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.


http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tunesien/Sicherheitshinweise.html#t5


Ich würde es nicht riskieren...
Muss aber jeder selber wissen...

Hat er eig den Namen, des Vaters oder deinen Namen?
Hat er nur den deutschen Pass?

LG Alina

Posted By: Sabrina Ghazali

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 16:38

Im Grunde genommen, brauchst du nur die Erlaubnis vom Vater, wenn dein Kleiner in Tunesien angemeldet ist. Sollte er das nicht sein, ist er auch nicht das Kind eines Tunesiers. Es gibt "keinen Vater". Und dein Freund oder Ex (wie auch immer) hat in Tn offiziell überhaupt kein Kind!!!Somit gibt es auch niemanden der dir eine Erlaubnis geben könnte wink

Wurde mir alles von der Botschaft in Tunis erklärt.

Und da ich deinen Fall ja nun auch etwas genauer kenne, brauchst du bestimmt keine Ausreiseerlaubnis des Vaters:)

Lg Sabrina
Posted By: Sabrina Ghazali

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 16:40

Original geschrieben von: Alina 7ayati
bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland).



Alles richtig smile Möchte nur noch dazu sagen, das die Autorisation auch in jeder beliebigen Polizeistation beglaubigt werden kann in Tunesien.

Hat Uns nix gekostet und dauert 3 Minuten smile

Lg Sabrina
Posted By: Emotionless

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 20:15

Original geschrieben von: Galega
Es zählen in Tn nur die Tn Gesetze - also braucht er bis er 21 ist die Zustimmung des Vaters um auszureisen.
Es gibt andere schöne Länder - ich würde da nichts riskieren!!

Schön das du wieder da bist!

LG,



naja ... ich werds nicht riskieren .. aber viell. will er ja mal wenn er 18 ist mit kumpels party urlaub machen.. und ich kann ihn nicht aufhalten .. weil er hier 18 is und er sagt er kann machen was er will.. auch wenn ich ihm erkläre wie das dann in tn laufen könnte ...



und naja .. er is ja nich wirklich in tn gemeldet aber wir haben ja ne vaterschaftsanerkennung gemacht.. und ich will nicht wissen was wirklich alles iwo gespeichert wurde!...

und ach ja zu der antwort mit familienname tunesisch.. ist er ja nicht .. hat ja meinen nur der vorname ist Rayen .. und der ist tunesisch... aber muss ja eigentlich nicht zwangsläufig aus tunesien sein oder? shocked Rayan ist z.b. spanisch ^^
Posted By: Jule1980

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 20:32

ich denke auch das in deinem Fall das Problem relativ gering wäre, aaaaaaaber nicht ausgeschlossen.
Man weiss ja auch nicht, ob er sich nicht heimlich auf die Suche des Vaters machen möchte.

Raya(e)n = chinesisch smile
Posted By: Emotionless

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 24/01/2010 20:43

Original geschrieben von: Jule1980
ich denke auch das in deinem Fall das Problem relativ gering wäre, aaaaaaaber nicht ausgeschlossen.
Man weiss ja auch nicht, ob er sich nicht heimlich auf die Suche des Vaters machen möchte.

Raya(e)n = chinesisch smile



naja ich möchte eigentlich nicht das es irgendwann mal heimlichkeiten zwischen uns gibt! ich werde mit rayen immer ehrlich über das thema "papa" reden!...

naja gering ja aber nicht ausgeschlossen - richtig .. allerdings kann es natürlich auch sein das er irgendwann wenn alt genug und informiert ect... könnte er ja auch eine ausreisesperre für rayen c. geb. xx.xx.xxxx einrichten und wenn er dann beim sicherheitscheck ist.. zack bum... verschis*en frown...


rayan = lt. babyvornamen.de spanisch wink...
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 25/01/2010 07:36

Original geschrieben von: Emotionless

er is ja nich wirklich in tn gemeldet aber wir haben ja ne vaterschaftsanerkennung gemacht..

Hallo Emo,
das können die Väter allein erledigen. Anspruch auf eine Geburtsurkunde hat er. Der Rest ist ein Kinderspiel.
Photo vom Mini????
LG Simla
Posted By: Emotionless

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 25/01/2010 21:09

naja bis dato steht er ja nich mal in der GU drin LOL .. die wird ihm nich viel nützen ^^
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 25/01/2010 21:13

Also eine Vaterschaftsanerkennung wird weitergeleitet. Mag sein, dass das mal versäumt wird oder verloren geht.
Eine Zweitschrift steht ihm zu und kann er sich besorgen, damit zum Standesamt......
Das er das gar nicht will? Was hat er denn beim Anmelden auf dem Konsulat angegeben?
LG Simla
Posted By: Emotionless

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 27/01/2010 15:34

Original geschrieben von: Simla
Also eine Vaterschaftsanerkennung wird weitergeleitet. Mag sein, dass das mal versäumt wird oder verloren geht.
Eine Zweitschrift steht ihm zu und kann er sich besorgen, damit zum Standesamt......
Das er das gar nicht will? Was hat er denn beim Anmelden auf dem Konsulat angegeben?
LG Simla


was will er nicht? in die gu eingetragen werden?... und wer was anmelden im konsulat hier in D?... soweit sind wir gar nich gekommen ^^
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 17:33

Seit kurzem ist man in Tunesien übrigens mit 18 volljährig.
Wenn man keine Ausreiseerlaubnis des Vaters hat, sollte das Kind einfach alleine (ohne die Mutter) durch die Passkontrolle gehen. Da fragt dann niemand nach einer Ausreiseerlaubnis.

LG
Posted By: LOE110209

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 17:34

"Seit kurzem ist man in Tunesien übrigens mit 18 volljährig"

Wo steht das?????

LG,
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 17:42

Das weiß ich nicht, aber das hat mir mein Vater aus Tunesien mitgeteilt. Wegen den Wahlen wurde das Alter der Volljährigkeit von 20 auf 18 herab gesetzt, damit es mehr Wähler gibt.
Posted By: LOE110209

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 17:45

Das stimmt so nicht!!!

Um Himmelswillen bei so wichtigen Sachen, nichts vom hörensagen her reinstellen!!!!

Stell dir vor, wegen Deiner Auskunft reist jemand mit seiner 18 Jährigen Tochter nach Tn und kann sie nicht mehr mit zurücknehmen.

Das Alter mit dem man wählen darf, hat in Tn nichts mit Volljährigkeit im Sinne von Reisefreiheit zu tun.

LG,
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 17:52

Ich denke nicht, dass mein Vater mir das einfach so erzählt.
Außerdem gibt es immer "Wege" sein Kind wieder mit nach Deutschland zu nehmen. Ich reise immer in Tunesien ein und aus, ohne das etwas passiert. Eine Ausreiseerlaubnis hatte ich noch nie. Einmal wurde meine Mutter am Flughafen danach gefragt, aber da mein Vater dann eh immer noch ein bisschen dort wartet, haben wir ihn einfach dazu geholt und die Sache war gegessen. Ein "Onkel", der dann als Vater präsentiert wird, reicht übrigens auch, da prüft keiner was nach.

LG
Posted By: LOE110209

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 17:59

Ich hoffe, das sich nun niemand ermutigt fühlt, ohne die nötigen Papiere mit Kindern nach Tn zu fahren.
Wenn du Glück hattest, heißt das nicht das es anderen genauso gehen wird!!!
Ich kann jedem nur raten, sich an die Spielregeln zu halten!!!

Und nochmals: in tn ist man mit 18 NICHT volljährig - ausser dein Vater ist der neue Justizminister und es gab heute eine Änderung die ich nicht nicht mitgekommen habe!!!

LG,
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:03

Ich habe nur von meinen Erfahrungen berichtet, wie das in einem Forum üblich ist. Was die Leute letztendlich tun, ist ihnen selbst überlassen.

Wenn meine Beiträge so verwirrend und falsch sind, können sie gerne gelöscht werden.

LG
Posted By: LOE110209

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:07

Du hast es als Fakt hingestellt!!!

Es kommen viele Leute ind Forum, um sich zu informieren.
Einige sind bestimmt auch so blauäugig, sich nur in Foren zu informieren.
Es geht mir nur um die eventuell gestrandeten Kinder, sonst um gar nichts - ist nichts persönlich gegen dich.

No hard feelings,

LG
Posted By: Nela

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:07


Es soll ja Leute geben, die bei Rot über die Ampel gehen/fahren.... aber ob es deshalb erlaubt ist?

Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:21

Das "Wahlalter" wurde auf 18 herabgesetzt, die Ausreiseerlaubnis muss weiterhin bis 20. vorgelegt werden!

Wenn man keine Ahnung hat und auf Papa hört ist das nett, aber man sollte das dann hier nicht posten.
Hier sind genug Mütter die sich informieren möchten und sich nicht auf Papas Aussage von XXX verlassen!
LG Simla
Posted By: LOE110209

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:24

s49
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:30

Wie schon gesagt, können meine Beiträge in diesem Thema gelöscht werden, da sie ja anscheinend "Fehlinfos" enthalten.

Wenn man sich richtig informieren möchte, kann man dies mit einem kleinen Anruf beim Konsulat erledigen.

Und Sprüche à la "Wenn man keine ahnung hat..." können gerne für sich behalten werden. Ich habe hier niemanden persönlich angegfriffen.

LG
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:31

Original geschrieben von: Radon
Ich habe nur von meinen Erfahrungen berichtet, wie das in einem Forum üblich ist. Was die Leute letztendlich tun, ist ihnen selbst überlassen.

Oh, und wenn man monatlich mich nem Koffer voller Koks fleissig nach Tunesien reist und niemals kontrolliert wird - dann kann ich auch von den Erfahrungen berichten "is kein Problem, meiner Erfahrung nach wird keiner kontrolliert".....

s80

Hier kann jeder posten was er will - entscheident ist nur, dass man die Fehlinfos berichtigt.
Denn solche Aussagen kann man weder stehen lassen - noch locker sehen!!!
LG Simla
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:36

Original geschrieben von: Simla

Hier kann jeder posten was er will - entscheident ist nur, dass man die Fehlinfos berichtigt.

Daher schreibe ich jetzt zum wiederholtem Male, dass einer der Mods meinen Beitrag löschen kann.
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 18:38

Nö wieso denn?
So ist eben nochmal ganz klar gesagt, dass man leider bis zum 20. Lebensjahr eine Ausreiseerlaubnis des Vaters benötigt.
Kann man nicht oft genug sagen..........

Sollte sich das ändern, wie z.B. beim Wahlrecht, dann wird das hier sicher auch mehr als oft geschrieben.
s28 Simla
Posted By: Sabrina Ghazali

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 28/01/2010 21:07

Original geschrieben von: Radon

Daher schreibe ich jetzt zum wiederholtem Male, dass einer der Mods meinen Beitrag löschen kann.


Hallo Radon,

ich denke nicht das dein Beitrag gelöscht werden muss smile

Deine Aussage wurde ja nun schon mehrmals korrigiert, und nun kennst du auch den genauen Sachstand!

Nochmal etwas wegen der Ausreise mit Kind eines Tunesiers, es ist nicht zu empfehlen sich auf das Glück bei der Ausreise zu verlassen, sondern immer die notwendige beglaubigte Autorisation dabei zu haben. Man kann sich halt nicht immer nur auf "Inshallah " verlassen wink

Lg Sabrina
Posted By: Emotionless

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 30/01/2010 10:27

Original geschrieben von: Radon
Seit kurzem ist man in Tunesien übrigens mit 18 volljährig.
Wenn man keine Ausreiseerlaubnis des Vaters hat, sollte das Kind einfach alleine (ohne die Mutter) durch die Passkontrolle gehen. Da fragt dann niemand nach einer Ausreiseerlaubnis.

LG



naja geht schlecht.. mit einem 10 monate altem Baby ^^
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 10:05

s60 ..vielleicht aufm Bobycar?

Naja, wir wissen ja alle, dass man auch 4t Zigarettenstangen, Koks, Gras usw. mit nach Tunesien nehmen kann......denn man wird ja selten am Zoll kontrolliert.

Im übrigen - verweigert einem (zurecht) der TNstaat die Ausreise eines deutsch/tunesischen (und ja, Papa TN = Kind TN, auch ohne Pass, auch ohne Anmeldung im Konsulat) Kindes, erfolgen alle weitere Ausreiseaktionen (neuer Flug) auf eigene Kosten ohne Schadensersatz!!!!!
LG Simla
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 17:30

Ich wusste ja nicht wie alt dein Kind ist.
Ich wunder mich nur, dass man überhaupt in Erwägung zieht nach Tunesien zu reisen, wenn man scheinbar die Befürchtung hat sein Kind nicht wieder mitnehmen zu können.
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 18:18

Deine Mutter hat Dich doch auch reisen lassen smile
Posted By: faluta

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 18:26

Original geschrieben von: Radon
Das weiß ich nicht, aber das hat mir mein Vater aus Tunesien mitgeteilt. Wegen den Wahlen wurde das Alter der Volljährigkeit von 20 auf 18 herab gesetzt, damit es mehr Wähler gibt.


In Tunesien ist die Volljährigkeit immer noch auf 20 Jahre festgesetzt, in diesem Bezug hat sich NICHTS geändert. Es gilt im Übrigen sogar, dass unverheiratete junge Frauen, die beispielsweise keine eigenen Einkünfte erzielen, Unterhaltsansprüche an den Vater bzw. Brüder haben. Im Umkehrschluss zieht dies gleichermaßen nach sich, dass diese ledigen jungen Frauen auch mit 25 eine Ausreiseerlaubnis bräuchten... auch wenn das widerum am Zoll schwer nachzuprüfen ist (da z.B. eine Angestellte im Privathaushalt keine Arbeitsbestätigung erhält)!

Das von dir erwähnte Wahlalter steht in keinerlei Zusammenhang zur Volljährigkeit ... sondern ist lediglich eine Ausnahmeregelung um die durchweg positiven Wahlergebnisse weiterhin belegen zu können. So wurden in TN eine Zeit lang über 18Jährige (wurden damals über den PA Antrag ermittelt, denn jeder Student/Schüler musste für die Abiprüfung einen gültigen PA vorlegen!) zum Teil automatisch vom RCD angeschrieben und als neues Mitglied willkommen geheißen, obwohl sie nie eine Mitgliedschaft beantragt haben...

Es ist durchaus wichtig, dass über persönliche Erfahrungen in diesem Forum berichtet wird!! Das steht außer Frage... ABER ich für meinen Teil, würde mir wünschen, dass derartige persönliche Erfahrungen, eben als solche erzählt werden und nicht als 'übliches Prozedere' hier auftauchen...

Nicht selten machen die Menschen die hier anfragen, wichtige Entscheidungen von unseren Antworten, bzw. den hier erhaltenen Informationen abhängig...
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 18:54

Original geschrieben von: Simla
Deine Mutter hat Dich doch auch reisen lassen smile


Meine Mutter hat auch nicht die Befürchtung und braucht sie auch nicht haben, dass mein Vater mich nicht ausreisen lässt. Das scheint hier nicht bei jedem so zu sein, daher mein Kommentar.

LG smile
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 18:57

Original geschrieben von: Radon
Original geschrieben von: Simla
Deine Mutter hat Dich doch auch reisen lassen smile


Meine Mutter hat auch nicht die Befürchtung und braucht sie auch nicht haben, dass mein Vater mich nicht ausreisen lässt. Das scheint hier nicht bei jedem so zu sein, daher mein Kommentar.

LG smile


Das haben schon viele gesagt, und als es soweit war sah es ganz anders aus... wink
Man kann sich nie sicher sein... wink

LG Alina
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:02

Ich denke, dass ich meine familiäre Situation am besten einschätzen kann und mein Vater hätte jetzt eh nichts davon, mich dort festzuhalten, da ich in ein paar Monaten Volljährig (ja, ich meine 20) bin. Da 19 Jahre nichts passiert ist, kann ich in meinem Fall wohl davon ausgehen, dass auch diesen Sommer nichts passieren wird.

LG
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:04

Information ist das halbe Leben......und dazu reicht eben nicht nur "Papa hat gesagt".

Ich persönlich sehe die Ehe meiner Eltern im übrigen ganz anders als sie selbst.
LG Simla
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:05

Wenn du dir da sicher bist ist es doch ok...

LG Alina
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:06

Stell dir vor, meine Eltern sind sogar geschieden und meine Mutter braucht sich trotzdem keine Sorgen machen. Solche fälle solls auch geben. s50
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:08

Original geschrieben von: Simla
Information ist das halbe Leben......und dazu reicht eben nicht nur "Papa hat gesagt".

Ist das jetzt auf mich bezogen??

Original geschrieben von: Simla
Ich persönlich sehe die Ehe meiner Eltern im übrigen ganz anders als sie selbst.
LG Simla

s50 Kenne ich...

LG Alina
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:08

Nochmal, ich sehe die Ehe meiner Eltern ganz anders als sie selbst.
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:10

Original geschrieben von: Alina 7ayati
Original geschrieben von: Simla
Information ist das halbe Leben......und dazu reicht eben nicht nur "Papa hat gesagt".

Ist das jetzt auf mich bezogen??

Nein......Du kommst mit solchen Sätzen ja nicht mehr wink
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:10

Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Alina 7ayati
Original geschrieben von: Simla
Information ist das halbe Leben......und dazu reicht eben nicht nur "Papa hat gesagt".

Ist das jetzt auf mich bezogen??

Nein......Du kommst mit solchen Sätzen ja nicht mehr wink


s50 Dann ist ja gut... wink

LG Alina
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:19

Original geschrieben von: Radon
Stell dir vor, meine Eltern sind sogar geschieden und meine Mutter braucht sich trotzdem keine Sorgen machen. Solche fälle solls auch geben.

@Radon, da Du eben mit meinem Satz nichts anfangen konntest erkläre ich es mal anders........ "anständige" Eltern werden Kinder IMMER aus ihren Problemen halten.
LG Simla
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:32

Meine Mutter würde mich wohl kaum nach Tunesien fahren lassen, wenn sie Angst haben müsste, dass mein Vater mich nicht ausreisen lässt.
Posted By: LOE110119

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 19:56

Kann ich nicht beurteilen, ich kenne weder Deine Mutter noch Dich.
Mir wäre es manchmal auch lieber mein Kind würde nicht fliegen (was aber nicht an der Ausreiseerlaubnis liegt, Angst vor Entführung o.ä.).
Verbieten ist aber halt auch nicht immer der richtige Weg.
LG Simla
Posted By: faluta

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 20:09

Liebe Radon, woher willst du wissen mit welchen Ängsten und Befürchtungen deine Mutter abends zu Bett geht? Bzw. kannst du mit Sicherheit ausschließen, dass sie keine Zweifel hatte, nur diese geschickt vor dir verbergt hat???

Vieles was uns als einfache Entscheidungen erscheinen, sind in Wirklichkeit für unsere Eltern wahre Gratwanderungen gewesen...
Posted By: LOE100312

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 21:06

Original geschrieben von: faluta
kannst du mit Sicherheit ausschließen, dass sie keine Zweifel hatte, nur diese geschickt vor dir verbergt hat???

Ja, kann ich.
Sie geht eher mit Ängsten und Befürchtungen ins Bett, wenn ich auf Klassenfahrt oder Ähnliches bin. Aber nicht wenn ich bei meinem Vater bin.
Posted By: faluta

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 31/01/2010 21:35

Original geschrieben von: Radon
Original geschrieben von: faluta
kannst du mit Sicherheit ausschließen, dass sie keine Zweifel hatte, nur diese geschickt vor dir verbergt hat???

Ja, kann ich.
Sie geht eher mit Ängsten und Befürchtungen ins Bett, wenn ich auf Klassenfahrt oder Ähnliches bin. Aber nicht wenn ich bei meinem Vater bin.


Du hast meine Frage nicht richtig interpretiert! Ich meinte nicht, dass deine Mutter Grund hätte deinem Vater zu misstrauen oder gar zu fürchten sondern lediglich, dass Mütter (Väter sicher auch smile) ihre Ängste und Zweifel geschickt vor ihren Kindern verbergen um ihnen Selbstvertrauen und Selbstsicherheit zu schenken...

Ich bin Mutter und glaube mir... in jeder Sekunde begleitet mich stetig die Angst um meine Kinder ... aber dennoch versuche ich diese Angst vor ihnen zu verbergen... Und jede einzige Entscheidung die ich im Bezug auf meine Kinder treffe - auch wenn ich diese nicht alleine treffe und meinen Mann immer mit an Bord habe- ist eine Gratwanderung!!! Ganz gleich wie einfach eine solche Entscheidung für meine Kinder erscheinen mag... Die schlimmste Angst ist wohl die, irgendwann aufzuwachen und mir vorwerfen zu müssen ihnen nicht alles ermöglicht zu haben, damit sie ihr volles Potential entfalten können...

Nimm es wie es ist! Du hast das Glück, dass deine Eltern dir beide nur Gutes wollen... leider ist das nicht bei allen Kindern so... sick
Posted By: Emotionless

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 11/02/2010 20:35

Original geschrieben von: Radon
Ich wusste ja nicht wie alt dein Kind ist.
Ich wunder mich nur, dass man überhaupt in Erwägung zieht nach Tunesien zu reisen, wenn man scheinbar die Befürchtung hat sein Kind nicht wieder mitnehmen zu können.



naja ich ziehe es nicht erwägung mit meinem kind dort hin zu reisen ich möchte mich nur erkundigen ...
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 12/08/2011 16:12

Kann man die Ausreiseerlaubnis auch im tun.Konsulat abstempeln ,unterschreiben lassen, oder wie auch immer ?Mein Mann fährt morgen nach Bonn und ich wollte ein Schreiben aufsetzten.Kann er das im Konsulat vorlegen mit seinem Pass? Kostet das was?Gruss Siggi.
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 12/08/2011 17:25

Hallo!!! Kann mir keiner helfen? Muß das noch heute wissen,habe alles durchgelesen ,aber nichts über das Konsulat gelesen....
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 12/08/2011 17:27

Sorry Tanit ich bin mir leider nicht sicher was das angeht...

Ich würde einfach was aufsetzen & dein Mann soll dann fragen wenn er schon einmal da ist! wink
Posted By: Yuliya

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 12/08/2011 17:57

Wir haben es hier noch nicht gemacht, aber unsere Bekanten haben es bei dem Konsulat in Bonn vor ca. 4 Jahren gemacht. Die haben erzählt, dass dort sogar Vordrucke für das Ausreiseerlaubnis gibt. Wir haben mit den Leuten kein Kontakt mehr, deswegen kann ich nicht nachfragen. Gib deinem Mann sichercheitshalber ein Schreiben bei, wenn dort Vordrucke gibt, dann ist es noch besser.
Wenn du selbst es zusammenfasst, muss auf jeden Fall vollständige Name und Geburtsdatum des Kindes drauf stehen + deine Name und Passnummer, sowie voraussichtliche Ausreisedatum (min. Monat).

Wir haben ein Mal Ausreiseerlaubnis in Tunesien gemacht, damals war es 3 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig. Ich habe gehört, dass es jetzt nur für 1? Monat geht??? Wenn dein Mann morgen vor Ort ist, soll er diese Frage nach gültigkeitsdauer auch stellen; und es wäre sehr nett, wenn du uns es dann auch mitteilst.

Gutes gelingen für Morgen smile
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 12/08/2011 20:29

..danke Yulia,hoffentlich macht er das auch, ich will die Ausreisegenehmigung unbedingt dabei haben.Habe immer alles an Papieren mit ,sogar int.Heiratsurkunde,haben wir sogar schon mal vorzeigen müssen.Mein Mann meint wir brauchen sowas nicht, ich beuge lieber vor, man weiß ja nie.....Wir fahren ca.180kmh nach Bonn das wird morgen stressig für ihn, zumal die 2.Ferienhälfte angefangen hat.Gruss Siggi.
Posted By: Frogger

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 12/08/2011 22:37

Original geschrieben von: Tanit
Hallo!!! Kann mir keiner helfen? Muß das noch heute wissen,habe alles durchgelesen ,aber nichts über das Konsulat gelesen....


Das Konsulat ist für alle Verwaltungsakte zuständig, die einen Staatsbürger in einem anderen Land betreffen. Die können also z.B. Unterschriften und amtliche Dokumente beglaubigen, die in Tunesien eingesetzt werden sollen.
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 13:13

Hallo! Mein Mann war gestern erfolglos in Bonn im Konsulat.Pässe wurden gestern nicht ausgehändigt, nur Wahlkarten.Die Ausreisegenehmigung hat er und sie ist nur dieses Jahr gültig und sie muß in arrabisch geschrieben werden.Er war so sauer ,hat das Geld da gelassen und Portogebühren und gesagt sie sollen uns den Pass zuschicken.Er war um 9Uhr da und sie haben ihn bis 15Uhr30 vertröstet das jemand kommt der berechtigt ist die Pässe auszuhändigen,es kam aber keiner.Es waren so viele Leute (Familie ) da die ihre Pässe abholen wollten ,manche kamen sogar extra aus Frankfurt,haben Geld ,Adresse und Porto da gelassen und sind unverrichtigter Dinge wieder abgefahren.Angeblich wurde im Tun.Fernsehen über die veränderten Öffnungszeiten der tun.Konsulate berichtet.Wie lächerlich sagt mein Mann, wer guckt denn schon jeden Tag tun .Fernsehen ,besser wäre es im Internet anzukündigen.Ich bin mal gespannt ob sie den Pass schicken sonst muß unsere Tochter ohne tun.Pass fliegen, was ja überhaupt kein Problem wäre so die Aussage eines Konsulatmitarbeiters.Also wär jetzt nach Bonn oder überhaupt in irgendein Konsulat fährt ,besser vorher anrufen sonst macht er sich umsonst auf den Weg.... grin s35 s13Gruss Siggi.
Posted By: Frogger

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 14:07

Wie bereits geschrieben - nichts hat sich wirklich geändert, es erfolgten nur ein paar Retuschen bei Namen, öffentlichen Informationen und Prozeduren. smile
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 14:22

cryDemokratie fängt schon im Konsulat hier in Deutschland an....da waren Leute ,Frau Deutsche mit deutsch/ tun.Tochter die kein arrabisch sprechen können, geschweige denn schreiben können, da wird verlangt das Papiere in arrabisch ausgefüllt werden.Warum werden da nicht Leute hingesetzt die perfekt deutsch schreiben, sprechen können .Hier sind auch junge Tunesier/innen die kein Wort arrabisch sprechen, geschweige denn schreiben können,die kommen zum Konsulat und sind vollkommen aufgeschmissen.Wenn man sich nicht gegenseitig hilft ist man verloren...Gruss Siggi.
Posted By: Schneeeule

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 14:32

DAS habe ich ja persönlich hier in HH erlebt - weder mein Mann noch ich (woher auch) kann arabisch schreiben, meine Güte, die haben ihn vielleicht damals angemacht !!!! Ich hätte mich gefreut, wenn nur einer dieser Konsulatsangestellten vernünftig deutsch gesprochen hätte. grin
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 14:37

Hi Eulchen! Wenn du sehen könntest wie die meinen Vornamen geschrieben haben ,dabei brauchten sie den nur abschreiben...Die denken wir sitzen hier alle, kochen den ganzen Tag Cous Cous ,gucken tun.Fernsehen ,sprechen und schreiben nur arabisch.Das war vieleicht vor 50 Jahren so,aber wir haben 2011 und die Zeit ist nicht stehen geblieben. grinGruss Siggi.
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 14:38

Hallo Siggi,

Das wundert mich gar nicht!!!

Die Öffnungszeiten wurden zwar geändert wegen der Anmeldung der Wahlen...Trotzdem sind die andere Öffnungszeiten auch noch gültig...


7 Tage die Woche von 8-18Uhr kann man sich zur Wahl anmelden...

Für alle anderen Angelegenheiten gelten die normalen Öffnungszeiten...

Das sie euch den Pass nicht mitgeben wollten finde ich eine Frechheit...Ist aber nix neues... wink

Mir wollten sie ihn einmal nicht SOFORT ausstellen weil ich meine Reisebestätigung NICHT mit hatte...5 Tage später ging es nach Tunesien!

Bin OHNE TN Pass geflogen und hatte keinerlei Probleme...
Haben mich zwar danach gefragt aber keine große Sache daraus gemacht!

Das sie euch was per Post zu schicken glaube ich kaum...

Kenne einige die haben Geld & Unterlagen für die Rote Karte hingeschickt und bis heute nix zurück bekommen...
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 14:51

..der Pass liegt da, aber sie haben angeblich auf den Konsul gewartet der aus Düsseldorf kommen sollte um seine Unterschrift drunter zu setzten ,der aber bis 15Uhr30 nicht erschienen ist ,so das mein Mann und mehrere andere Leute dann wütend nach hause gefahren ist.Alle anderen habe auch Geld und Adresse hinterlegt und hoffen das der Pass zugeschickt wird.Mein Mann ist heute noch sauer und hat gesagt das er nicht mehr dahin fährt,2mal 350kmh abgerissen und sich extra frei genommen,für nichts...unglaublich.I love Tunisia.... ;)Gruss Siggi.
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 15:00

...die Ausreisegenehmigung kostet übrigens 2 Euro.Das Papier was ich in deutsch geschrieben habe ,mit seiner Unterschrift, haben sie auch einbehalten,vielleicht als Vorlage damit sie beim nächsten nur abschreiben brauchen ... whistle grinGruss Siggi.
Posted By: Schneeeule

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 15:01

I love Tunesia, too grin grin
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 15:02

...dann sind wir ja schon zu zweit.... s61
Posted By: Schneeeule

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 15:09

s15 s15 s49
(ich liebe Tunesien besonders dafür, weil dort nicht solche Wassermassen vom Himmel fallen, wie bei uns im Moment)
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 15:32

..diesen "Sommer" ist alles ungerecht verteilt,manche kommen um vor Hitze und andere ersaufen! s42Gruss Siggi.
Posted By: Salecha

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 17:44

so ging es meinem Mann auch, als er seinen tn Pass abholen wollte, nachdem er die dtsch. Staatsangehörigkeit bekommen hatte. Er hat extra vorher angerufen, wobei ihm bestätigt wurde, dass sein Pass da sei und er ihn abholen könne. Dann waren wir in Bonn (von Frankfurt aus) und er hätte am nächsten Tag wieder kommen sollen. Da hat er aber einen Aufstand gemacht, dass sie ihn dann doch tatsächlich rausgerückt haben.
Bzgl Anrufen, das hat er letztens wegen der Registrierung zur Wahl vesucht und hat erstmal niemanden erreicht ausser der automatischen Ansage. Irgendwann hat er mal alle Nummer durchprobiert, mit der Ergebnis, dass ihn jemand weiterverbinden wollte und dann aber aufgelegt hat.
Unsere Tochter hat derzeit auch nur einen gültigen dtsch. Pass, da sie diesbezüglich in Tunesien nicht fähig waren, ihn zu verlängern.
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 20:53

...was für ein Chaos!!! Ich bin nur froh das es uns nicht nur alleine so ergeht.Wer weiß was uns in Tunesien alles noch erwartet,da kommt Freude auf...hoffentlich kriegen wir keine Probleme wenn unsere Tochter ohne tun.Pass fliegt.Ich werde dann immer so richtig sauer .... grinGruss Siggi.
Posted By: tamtam

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 21:13

Hallo Zusammen

Ich wollte euch mitteilen, für die, die es noch nicht wissen, die Reisegenehmigung gilt zwar 1 Jahr aber wird mit der 1. Abreise zurück nach Deutschland wieder am Zoll dann abgenommen. Dass ist mir im April passiert und ich war so verärgert, dass ich wieder nach München fahren muss und hab dass auch dem Zollbeamten gesagt, dass es eine weite strecke sei und ich oft nach Tunesien komme. Da meinte er es muss nicht vom Konsulat abgestempelt werden sondern wichtig ist einfach eine Unterschriftsbeglaubigung.So dann hab ich dass ganze auf Deutsch und darunter auf Arabisch geschrieben und bin mit meinem Mann zum Bürgerbüro gegangen und er musste dort dann einfach seine Unterschrift unter dem geschriebenen setzen. 5 Euro. Für die Zöllner in Tunesien war dass Ok :-)
Posted By: Tanit

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 21:18

..zum Bürgerbüro deiner Gemeinde in Deutschland?
Posted By: tamtam

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 21:29

Ja
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 22:27

Sorry, was hat das Bürgeramt damit zu tun...?
Posted By: tamtam

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 22:29

Dem Tunesischem Zoll ist die Unterschriftsbeglaubigung wichtig und die haben wir beim Bürgerbüro gemacht
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 22:37

Original geschrieben von: tamtam
Dem Tunesischem Zoll ist die Unterschriftsbeglaubigung wichtig und die haben wir beim Bürgerbüro gemacht
Das ist mir schon klar...Aber was hat ein DEUTSCHES BÜRGERAMT damit zu tun..? Das wird mir gerade NICHT so klar! wink Das es nur für DEUTSCHE Behörden gilt und nicht für Ausländische!
Posted By: tamtam

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 22:40

Sie wollten einfach die Echtheit sehen und dass hat auch mit einem Deutschem Stempel gereicht. Der Zöllner hat es mir ja gesagt, er will einfach nur eine Beglaubigung haben
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 22:42

Original geschrieben von: tamtam
Sie wollten einfach die Echtheit sehen und dass hat auch mit einem Deutschem Stempel gereicht. Der Zöllner hat es mir ja gesagt, er will einfach nur eine Beglaubigung haben
Interessant! wink
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 22:49

Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland).

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laende...389478bodyText4

Das Tunesische Konsulat sagt das gleiche!
Posted By: Frogger

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 14/08/2011 22:51

Original geschrieben von: tamtam
Sie wollten einfach die Echtheit sehen und dass hat auch mit einem Deutschem Stempel gereicht.


Ich glaube eher, daß es sich so verhält, daß Tunesier es gewohnt sind, daß Unterschriften nur mit der Beglaubigung und der damit einhergehenden Beratung der Stadtverwaltung gültig sind und glauben deshalb, es wäre auch woanders so.

In Tunesien hat das durchaus eine Berechtigung, weil eben viele (ca. 30%) Tunesier nicht schreiben und lesen können und die Stadtverwaltung da sicherzustellen versucht, daß diejenigen, die unterschreiben, auch verstehen, was sie unterschreiben. Zudem muß sich jemand, der dort unterschreibt, mit einem amtlichen Dokument ausweisen, so daß eine große Wahrscheinlichkeit für die korrekte Identität besteht.
Posted By: Nela

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 15/08/2011 13:09


Antwort auf:
Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres)

Wird man jetzt mit 18 schon volljährig in TN? Ich dachte, lediglich das Wahlalter wurde auf 18 Jahre gesenkt. confused
Posted By: Frogger

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 15/08/2011 13:18

Original geschrieben von: Nela

Antwort auf:
Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres)

Wird man jetzt mit 18 schon volljährig in TN? Ich dachte, lediglich das Wahlalter wurde auf 18 Jahre gesenkt. confused


Im Gegenteil - das Wahlalter wurde nur gesenkt, damit es wieder zur Volljährigkeit passt. smile
Posted By: Yuliya

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 15/08/2011 14:19

Also braucht man jetzt demzufolge Ausreiseerlaubnis nur bis 18J und nicht wie früher bis 21?
Posted By: Nela

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 15/08/2011 15:05


Dann darf ein tn Vater für sein 19-jähriges Kind demnach keinen Pass mehr ausstellen lassen, sondern das Kind müsste das selber tun?

Posted By: heinz87

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 15/08/2011 15:24

Original geschrieben von: Frogger

Im Gegenteil - das Wahlalter wurde nur gesenkt, damit es wieder zur Volljährigkeit passt. smile


Sorry, aber das ist ein Dreher! Das aktive Wahlalter wurde vor den Wahlen Ende Oktober 2009 gesenkt, die Volljährigkeitsgrenze im Sommer 2010.
[oder war das ironisch gemeint?]

Heinz87
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 15/08/2011 16:55

Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: Nela

Antwort auf:
Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres)

Wird man jetzt mit 18 schon volljährig in TN? Ich dachte, lediglich das Wahlalter wurde auf 18 Jahre gesenkt. confused


Im Gegenteil - das Wahlalter wurde nur gesenkt, damit es wieder zur Volljährigkeit passt. smile
grin





Antwort auf:
Also braucht man jetzt demzufolge Ausreiseerlaubnis nur bis 18J und nicht wie früher bis 21?
Ja genau! Früher war es bis 20 Jahre ist aber schon lange her...
Antwort auf:

Dann darf ein tn Vater für sein 19-jähriges Kind demnach keinen Pass mehr ausstellen lassen, sondern das Kind müsste das selber tun?
mit 19 Jahren ist man wohl kein Kind mehr wink
Man muss selbst alles beantragen bzw. unterschreiben!
Posted By: Nela

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 15/08/2011 18:58


Antwort auf:
mit 19 Jahren ist man wohl kein Kind mehr

Naja, "Kind eines Vaters" bleibt man dennoch lebenslänglich. smile

Aber danke für die Info, es geht nämlich um einen konkreten Fall, in dem das "Kind" eigentlich gar kein Interesse an dem Pass hat....
Posted By: Alina 7ayati

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters - 15/08/2011 19:32

Original geschrieben von: Nela

Antwort auf:
mit 19 Jahren ist man wohl kein Kind mehr

Naja, "Kind eines Vaters" bleibt man dennoch lebenslänglich. smile
Das ist schon klar wink aber in Bezug auf die Gesetzeslage ist man kein Kind mehr!

Original geschrieben von: Nela
Aber danke für die Info, es geht nämlich um einen konkreten Fall, in dem das "Kind" eigentlich gar kein Interesse an dem Pass hat....
Bitte!

Ist es "schlimm" das kein Interesse besteht..?
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