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Erbanspruch

Posted By: mohamed_dup1

Erbanspruch - 27/04/2005 22:23

ich habe eine Frage für eine Bekannte von mir:

haben ausländische Frauen , dir mit Tunesier verheiratet sind Erbanspruch bezuglich Häuse , Grundsctücke....
vielen Dank
Posted By: nonamec

Re: Erbanspruch - 27/04/2005 22:54

ich denke, sie haben keinen Erbanspruch auf Grund und Boden

wie es mit Geld ist=???
Posted By: steffihamm

Re: Erbanspruch - 27/04/2005 13:33

Hallo

Nein, das haben diese Frauen nicht.

Ein Anspruch auf NICHTS - weil man keine Muslimin ist und keine tunesische Staatsbürgerschaft ist.

Wer dazu genaue Informationen möchte , kann sich bei dem Rechtsanwalt Herrn Jürgen Rieck aus München informieren.

Ich kann nur jeder Deutsche Frau raten einen Ehevertrag zu machen!
Posted By: nonamec

Re: Erbanspruch - 27/04/2005 13:42

Steffi, komisch: mir sagte man, daß man mit der Heirat automatisch die tunesische Staatsbürgerschaft erlangen würde (nicht, daß ich das unbedingt will) - demnach wäre dein Satz, daß man keine tun. Staatsbürgerin ist, ja falsch!

Und: es gibt doch auch nicht-muslimische Tunesier!! Würde ich so einen TN heiraten - hätte ich dann trotzdem keinen Anspruch???
Posted By: Carnita

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 09:25

Hallo,

dieses Thema interessiert mich auch schon seit einiger Zeit. Mein tun. Mann war der Meinung, daß ich einen Erbanspruch bei seinem Tod hätte und ich seinen Hausanteil erben würde. Hab das aber auch schon gelesen, daß das als Nicht-Musl. nicht möglich ist. Kann er z.B. einen Anteil an mich überschreiben? So sagte es uns ein Rechtsanwalt in Tunesien.

Wie sieht es umgekehrt aus, hätte seine Familie z.B. einen Erbanspruch auf sein Vermögen [Ha!] hier in Deutschland?

Wäre fein, wenn sich jemand auskennt, man schiebt ja dieses unerfreuliche Thema sonst gerne vor sich her

Grüßle Anita
Posted By: Mabrouk

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 22:32

Zitat:
mir sagte man, daß man mit der Heirat automatisch die tunesische Staatsbürgerschaft erlangen würde
Hi Kris, wer hat dir dieses Märchen erzählt? [Breites Grinsen]
Posted By: nonamec

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 22:43

[hammer] lach nicht, das hat der Typ auf der Botschaft hier erzählt... [Boah!]

ich hab mich da gar nicht drum geschert - komisch kam´s mir halt nur vor...
Posted By: Mabrouk

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 22:50

[Breites Grinsen] der wollte dich bestimmt auf dem Arm nehmen. [Winken]
Also nach mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Tunesien kannst du dann den Antrag stelllen.
Vorher aber mußt du hier bei den deutschen Behörden einen Antrag auf "Beibehaltung" der deutschen Staatsangehörigkeit stellen damit du deine deutsche nicht automatisch verlierst.
Posted By: nonamec

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 22:53

vielleicht hat er auch was anderes gemeint?! Das war, als wir wg. Lilian da waren...
Posted By: Mabrouk

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 22:56

ja, die kleine Prinzessin bekommt automatisch die tun. Staatsangehörigkeit.
Sie ist jetzt sozusagen eine HT! [Breites Grinsen]
Posted By: nonamec

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 11:01

[Lächeln] ja, aber den pass haben wir erstmal umsonst machen lassen: wollte gar keiner sehen [weinen1] ... dabei ist da so ein süßes Bild drin, wo sie erst 14 tage alt ist [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]
Posted By: foued

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 13:16

Hi,

Zitat:
Wie sieht es umgekehrt aus, hätte seine Familie z.B. einen Erbanspruch auf sein Vermögen [Ha!] hier in Deutschland?
das ist sehr kompliziert, und es hängt davon ab, wo ihr lebt und welches Gericht das entscheiden wird (tunesisch oder deutsch); aber wenn Du nach dem tunesischen Erbgesetz fragst, was dem islamischen entsprechen sollte (denke ich), dann bekommt die Familie gar nichts, falls er Kinder hat, sondern nur Frau und Kinder. Falls er keine Kinder hat, dann bekommt die Frau die Hälfte seiner Erbschaft, und die andere Hälfte geht an die Familie (höchstens Eltern und Geschwister). Mehr dazu weiß ich nicht. Was bei Nicht muslimischen Frauen geschieht, das weiß ich auch nicht; aber Leute fragt bitte erstmals eine sichere Stelle, um keine Vermutungen aufzustellen.

Gruß,
foued
Posted By: Cido

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 13:43

@Foued: Deine Bemühungen ehren dich ... aber ganz so einfach ist es mit dem Erbrecht hier dann doch nicht. Nicht ganz unwichtig dürfte der Güterstand sein ... und auch, ob es ein Testament gibt ... u.s.w. ...
Posted By: foued

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 13:57

@Cido: Ich habe nichts dagegen gesagt. Ich wollte nur den ganz allgemeinen Fall schildern. Viel mehr weiß ich auch nicht. Ich habe auch in erster Linie geantwortet, um zu klären, wann die Familie in Tunesien erben darf und wann nicht.
Noch ein Punkt: Im Islam dürfen die erbenden Verwandten im Testament allerdings nicht stehen. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Tunesien auch so geregelt wird.

Gruß,
foued
Posted By: steffihamm

Re: Erbanspruch - 28/04/2005 21:38

Hallo

Alles schön und gut , aber entspricht nicht der Realität.
Wir haben heute unseren Ehevertrag geschlossen, der sovie in Deutschland , als auch in Tunesien gilt , weil wir alle Bestimmungen eingehalten haben.

Es war sehr kompliziert und selbst der Dolmetcher sagte, das 95 % der Deutschen diesen Ehevertrag sicherlich nicht verstehen, wenn man alles normal durch geht, aber ich kann Euch sicherlich nun viele Fragen beantworten, die dort verhandelt worden.
Weil wir alle Sachen noch detalliert besprochen haben und die genaustens erklärt worden sind.

Fakt ist , eine Deutsche Ehefrau - Nichtmuslime - kann von seinen Land / Hause / Grundbesitz nichts erben

Nur die gemeinseimen Kinder !! [tanz1]

Also, kann ich nur jeden raten einen Ehevertrag zu machen, wo er auf sein Pflichtteil verzichtet etc. und Unterhalt. [hammer]
Und nur so kann man sich absichern, desweiteren - kann man seinen EHEPARTNER auch alles per Testament verfügen.

Und ich kenne auch nun sehr viele andere Bestimmungen , weil wir uns damit lange genug auseinander gesetzt haben.

Unsere Kinder werden Bilkulturiell erzogen.
[daumen2]
Und ich könnte noch zig Sachen aufzählen. [winken2]

Wer genaue Fragen hat , kann sich gerne an mich wenden.
[daumen]
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 07:14

Kristina das ist echt nicht so wie man dir es erzählt hat, es wäre ja gar nicht zu denken wenn Deutsche Frauen heiraten mit einem Ausländer und dann automatisch diese Staatsbürgerschaft auch bekommen, dann hätte man doch gar nicht so ein Gesetz machen brauchen was die Doppelstaatsbürgerschaft regelt.

Bei Kindern die geboren werden ist dies etwas ganz anderes.

Claudia
Posted By: Karmoussa

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 07:22

Zitat:
Bilkulturiell
wat issen dat?
Zitat:
Bei Kindern die geboren werden ist dies etwas ganz anderes.
ach was - gibt's da auch noch ne andere Option als geboren werden? Bzw..... wem werden sie geboren, oder wo? Gibt's auch ne Regelung für Kinder, die nicht geboren werden? [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 07:28

Ich bezog mich auf Kristinas Worte und sie weiß sicher auch was ich meine.

Claudia
Posted By: Nela

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 09:51

Und wie verhält es sich, wenn die (deutsche, schweizerische, österreichische...) Ehefrau eine Muslima ist?

Ist sie dann in Tunesien erbberechtigt?

Ein Muslim kann nicht von einem Nicht-Muslim erben und umgekehrt.

Verliert dann eine konvertierte Muslima den Erbanspruch gegenüber ihren (nicht muslimischen) Verwandten? Aus islamischer Sicht müsste das ja so sein, allerdings interessiert das die deutsche Rechtsprechung sicher nicht...
Posted By: nonamec

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 22:14

Claudia, ich weiß schon, was du meinst... hab dich verstanden. Ich kann nur sagen, daß es wirklich seine Worte waren - sicherlich meinte er es nur anders... Naja, beim nächsten mal, laß ich nur noch meinen Mann reden - auf arabisch wird´s da wohl weniger Fehler in der Kommunikation geben. Hoffentlich [Breites Grinsen] [lachen2]
Posted By: mohamed_dup1

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 12:11

Super
ihr seit super aktiv,vielen Dank. ich kann wirklich lesen aber ich bin nicht schlauer geworden.
warum schreiben hier viele obwohl sie keine vom Thema Ahnung haben?
Posted By: Anonym

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 13:17

@Steffihamm

Deine Beiträge sind echt immer [hammer] [lachen1]
Posted By: Anonym

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 13:18

@mohamed

Zitat:
warum schreiben hier viele obwohl sie keine vom Thema Ahnung haben?

...gute Frage! [Durcheinander]
Posted By: Cido

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 13:42

@Sena: ... vielleicht sind einige so nett, dass sie den übrigen Mitgliedern einfach nur ein paar lustige Minuten gönnen wollen ...
@Karmoussa: ... dich schlage ich hiermit zum Administrator h.c. vor ... [tanz1]
Posted By: Muckimama

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 14:57

Wie ist das denn mit Nichmuslimas, die aber z. B. mit in der Besitzurkunde etc. stehen? Warscheinlich halt nur zu 49%, aber immerhin.
LG Mirja
Posted By: Anonym

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 15:22

Hallo Mohamed,

Zitat:
haben ausländische Frauen , dir mit Tunesier verheiratet sind Erbanspruch bezuglich Häuse , Grundsctücke....
kurze Antwort auf eine sehr komplizierte Frage: nein, sie haben keinen Erbanspruch, zumindest nicht auf tunesische Häuser, Grundstücke etc. Das wurde Dir aber weiter oben auch schon so beantwortet. Worüber regst Du Dich auf?
LG Anna
Posted By: Karmoussa

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 17:06

@cido - ich hoffe, du bist dessen gewahr, dass h.c. bei mir mit honoraris causa übersetzt wird.... [Winken]
Posted By: steffihamm

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 21:34

Danke Sena - das baut auf.

Und Karmoussa

Die Kinder bikulturell zu erziehen, das bedeutet den Kindern die jeweilige Kultur und Religion, sowie Sprache des anderen Elternteiles zu vermitteln. ( Das ist wichtig, wenn zum Beispiel ein Elternteil verstirbt) Oder man sich scheiden lassen möchte und Kinder da sind.

Wer fragen dazu hat...kann mich gerne dazu ansprechen.

Die Kinder können dann zum Beispiel einen Sprach- oder Religionsunterricht bekommen und später selbst entscheiden, welcher Religion Sie sich anschliessen möchten.
Posted By: Anonym

Re: Erbanspruch - 29/04/2005 22:11

 -
Posted By: Karmoussa

Re: Erbanspruch - 30/04/2005 22:16

ähm, ja also, danke steffi, bikulturell hätte ich schon gewusst.... nur bilkulturiell war mir neu [Breites Grinsen]
aber ich frag dich sicher mal, wenn mein arabischer Lebensgefährte und ich mit meinem 17-jährigen Sohn nicht weiterwissen, vielen Dank für das grosszügige Angebot [Lächeln]
Posted By: Gundula

Re: Erbanspruch - 30/04/2005 22:24

JKindlein liebet einander und streitet Euch nicht dauernd! [Breites Grinsen] Und mein lieber Vater sagt immer, Leute macht Schulden, dann hinterlasst ihr wenigstens echte Leidtragende! [daumen]
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Erbanspruch - 30/04/2005 14:30

Mohamed dann solltest du deine Fragen nicht in ein offenes Forum stellen.
Deine Frage wurde doch mehrfach beantwortet, wo liegt dein Problem?

Claudia
Posted By: steffihamm

Re: Erbanspruch - 01/05/2005 22:28

Huhu

Naja, dann hat sich halt ein l - mit in dem Wort mit eingeschlichen..............
kann ja mal passieren.

Und ist Dein 17 jähriger Sohn Moslem oder Christ....würde mich mal interessieren.
Posted By: Karmoussa

Re: Erbanspruch - 02/05/2005 05:07

tja, Wunder gibt's ohne Ende - mein Freund ist Christ (mehr als ich, vermute ich mal) und mein Sohn derzeit philosophisch verquaster Agnostiker.... Nix mehr, wie's sein sollte [Winken]
Posted By: steffihamm

Re: Erbanspruch - 09/05/2005 01:50

Ja, wer soll Deinen Sohn schon dabei helfen.

Ich finde das muss er ganz alleine herausfinden und ich hoffe er findet den richtigen weg.

Es ist nicht einfach , in der heutigen Welt den richtigen Weg zu finden. Ich habe selbst eine Schwester die ist 16 Jahre alt.
Posted By: Anonym

Re: Erbanspruch - 09/05/2005 07:54

Zitat:
später selbst entscheiden, welcher Religion Sie sich anschliessen möchten.

Das ist mir neu. Ich dachte immer, dass wenn ein Kind einen moslemischen Vater hat, dann ist es automatisch Moslem. [Schüchtern]
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